Inland

Die Auflösung eines Kreises

von Daniel Krueger · 9. November 2005
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Um Gegnern des Modells vorzubeugen, machte Schünemann ein entsprechendes Sondergesetz von der Mehrheit dieser Urabstimmung aller Betroffenen abhängig. Weiter erscheint eine solche Fusion logisch, denn der Kreis hat 150 Millionen Euro Schulden, die jährlichen Verwaltungskosten pro Kopf liegen bei 340 Euro und damit mehr als doppelt so hoch wie im Landesschnitt (138 Euro). Zudem schrumpft die Kreisbevölkerung (zur Zeit rund 51 200 Einwohner).

Der Wegfall der mittleren Verwaltungsebene soll mittelfristig 260 Stellen, ein Drittel der 700 kommunalen Mitarbeiter, überflüssig machen. Das voraussichtliche Einsparergebnis beträgt 17 Millionen Euro jährlich. Ohne die Bedarfszuweisungen des Landes wären die meisten Gemeinden nicht mehr liquide. Seit 1996 flossen aus Hannover 59 Millionen Euro, Schünemann stellte weitere 30 Millionen in Aussicht.

Bei einer mehrheitlichen Nicht-Zustimmung hätte die Einsetzung eines "Staatskommissars" gedroht. Dieser hätte allen Kommunalvertretungen widersprochen, wenn es ums Geld ginge.

Schünemann will bereits im Dezember ein Sondergesetz in den Landtag einbringen, damit die Menschen im Kreis gleichzeitig mit der Kommunalwahl am 10. September 2006 über die Mehrheiten in der kreisfreien Samtgemeinde abstimmen können. Eine Samtgemeinde ist in Niedersachsen eine Körperschaft, die für bis zu zehn Mitgliedsgemeinden Verwaltungsgeschäfte führt. Statt eines Landrats und fünf Bürgermeistern müsste in einer Samtgemeinde nur noch ein Bürgermeister bezahlt werden.

Der Kreistag und 14 der 27 Gemeinden sprachen sich im Vorfeld für die Fusion aus. Gegen eine Fusion war vor allem die SPD. So sprach Heiner Bartling, Innenminister a.D., vom "größten anzunehmenden Unfug". Es sei verfassungswidrig, einen von der Fläche her großen, aber dünn besiedelten Kreis wie eine kreisfreie Stadt zu behandeln. Auch die Gewerkschaften sind wegen der Stellenstreichungen erzürnt.

Die SPD kann noch den niedersächsischen Staatsgerichtshof anrufen.

Wahlberechtigt waren rund 42 000 Einwohner über 16 Jahre.

Rechtgutachten zur Vereinbarkeit einer "kreisfreien Samtgemeinde" mit der Niedersächsischen Verfassung von Prof. Jörn Ipsen (Uni Osnabrück)

www.luechow-dannenberg.de

Quellen: Frankfurter Rundschau, 26. Oktober, Hamburger Abendblatt, 9. November

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