Deutschen Dschihadisten droht Verlust der Staatsangehörigkeit
Schon 700 Islamisten sind aus Deutschland ausgereist, um sich dem IS oder ähnlichen Gruppen anzuschließen. Rund ein Drittel ist inzwischen wieder zurückgekehrt. Sie werden in der Regel überwacht, könnten sie doch hierzulande Anschläge verüben.
Eine Rückkehr von Dschihadisten ist nicht zu verhindern, wenn diese deutsche Staatsbürger sind – was etwa auf die Hälfte der Ausgereisten zutrifft. Die deutsche Staatsbürgerschaft beinhaltet das Recht, in Deutschland zu leben. Im vergangenen Herbst kam daher in der CDU/CSU die Idee auf, ausgereisten Gotteskriegern einfach die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Die Innenminister-Konferenz beauftragte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), zu prüfen, ob dies möglich ist. Dessen Bericht liegt jetzt vor.
Neue gesetzliche Regel zum Verlust der Staatsangehörigkeit
Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht heute schon vor, dass die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren geht, wenn ein Deutscher in die Streitkräfte eines anderen Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er auch besitzt. Diese Klausel ist laut Bericht des Bundesinnenministeriums aber auf die Terrormiliz „Islamischer Staat“ nicht anzuwenden, da dieser trotz des selbstgewählten Namens kein völkerrechtlich anerkannter Staat ist.
Möglich wäre aber eine neue gesetzliche Verlust-Regel für Deutsche, die sich an „Kampfhandlungen terroristischer Organisationen in Krisengebieten“ beteiligt haben. „Auch hier wendet sich der Betroffene nachhaltig von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab“, heißt es im Bericht. „Seine Loyalität gehört nicht mehr Deutschland, sondern der terroristischen Organisation, für die er bereit ist zu kämpfen und unter Umständen sein Leben zu verlieren.“
Heiko Maas sieht möglichen Gesetzesvorschlag kritisch
Anwendbar wäre ein solches Gesetz aber nur auf deutsche Doppelstaatler; das wäre etwa ein Viertel der ausgereisten Dschihadisten. Denn das Grundgesetz verbietet den unfreiwilligen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sonst Staatenlosigkeit droht.
Vermutlich wird die Innenministerkonferenz den Bund auffordern, ein entsprechendes Gesetz vorzubereiten. Beschließen müsste es der Bundestag. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte das Projekt im vergangenen Jahr skeptisch kommentiert. Es sei ein Widerspruch, einerseits die Ausreise von Terrorverdächtigen zu unterbinden, sie aber dann, wenn das nicht gelungen ist, an der Wiedereinreise hindern zu wollen.