Der Countdown läuft: SPD startet Mitgliedervotum
Thomas Imo/photothek.net
Jetzt zählt es: Die Entscheidung darüber, ob Deutschland auch künftig von einer großen Koalition regiert wird oder nicht, liegt in den Händen der SPD-Mitglieder. Mehr als 463.700 Menschen haben bis zum 2. März die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben. Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Wer darf abstimmen?
Abstimmungsberechtigt sind all jene Menschen, die bis zum 6. Februar um 18 Uhr in der SPD-Mitgliederdatei erfasst wurden. Laut SPD waren das genau 463.723 Männer und Frauen. Im Vorfeld der Abstimmung waren allein in diesem Jahr 24.339 Menschen in die Partei eingetreten.
Wie wird abgestimmt?
Abgestimmt wird analog durch das Ausfüllen eines Stimmzettels. Dieser wurde den Mitgliedern postalisch zugestellt. Zusätzlich zum Stimmzettel muss die beigelegte eidesstaatliche Erklärung unterschrieben und postalisch an den SPD-Parteivorstand geschickt werden. Der Brief muss spätestens am 2. März um 24 Uhr im angegebenen Postfach eingegangen sein. Ausnahme: Die etwas mehr als 2.000 SPD-Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland dürfen online abstimmen.
Ist das Ergebnis des Votums bindend?
Ja. Der SPD-Parteivorstand muss sich an das Votum der Mitglieder halten. Voraussetzung ist, dass 20 Prozent der Mitglieder ihre Stimme abgeben.
Wo kann ich mich informieren?
Vor und auch während des Mitgliedervotums finden in ganz Deutschland zahlreiche Informations- und Diskussionsveranstaltungen zur Frage „GroKo oder NoGroKo?“ statt. Die Termine von Parteispitze und SPD-Landesverbänden können hier eingesehen werden. Die Termine der „NoGroKo“-Tour der Jusos sowie deren Vorsitzenden Kevin Kühnert gibt es hier zum Nachlesen.
Wann wird das Ergebnis bekannt gegeben?
Das Ergebnis des Mitgliedervotums wird am 4. März in Berlin bekannt gegeben. Zuvor werden die Stimmzettel ebenfalls in Berlin durch eine Mandatsprüfungs- und Zählkommission - wie bereits beim Mitgliedervotum im Jahr 2013 - ausgezählt.