Inland

Coronatests: Was bei der Einreise nach Deutschland zu beachten ist

Die Bundesregierung hat sich auf eine verschärfte Testpflicht für Reiserückkehrer*innen verständigt. So soll die Ausbreitung des Corona-Virus durch Urlauber*innen möglichst verhindert werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
von Kai Doering · 30. Juli 2021
Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus: Wer nach Deutschland einreist, muss ab Sonntag einen Test vorweisen.
Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus: Wer nach Deutschland einreist, muss ab Sonntag einen Test vorweisen.

Eine zunehme Anzahl von Corona-Infektionen ist mittlerweile auf Einreisende aus dem Ausland zurückzuführen. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts hervor. Die Bundesregierung will deshalb die Einreise stärker kontrollieren, um das Infektionsgeschehen kontrollieren zu können.

Was hat die Bundesregierung beschlossen?

Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, muss bei der Ankunft einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Alternativ kann auch der Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine überstandene Corona-Erkrankung nachgewiesen werden. Das gilt für alle Einreisenden ab zwölf Jahren.

Für welche Länder gilt die Nachweispflicht?

Für alle. Wer die deutsche Grenze überqueren will – egal ob per Flugzeug, Auto, Schiff oder zu Fuß – muss einen der drei Nachweise erbringen.

Was gilt bei Virusvariantengebieten?

Bei Virusvariantengebieten wie etwa Brasilien oder Südafrika muss in jeden Fall ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Ein Impfnachweis oder der Nachweis über eine überstandene Corona-Erkrankung reichen nicht aus.

Wie wird das Ganze kontrolliert?

Die Kontrollen sollen stichprobenartig erfolgen, etwa von der Bundespolizei. Kontrollen aller Reisenden an den Grenzen sind nicht vorgesehen. Wer per Flugzeug nach Deutschland einreist, muss sehr wahrscheinlich einen Nachweis beim Check-in vorweisen. Bei Bahnfahrten können Kontrollen auch auf der Strecke erfolgen.

Gibt es Ausnahmen für Grenz-Pendler*innen?

Ja. Wer nur ein paar Kilometer über die Grenze fährt, um zur Arbeit zu gelangen oder einzukaufen, muss im Regelfall keinen Nachweis vorlegen. Eine Testpflicht gilt nur, wenn die Einreise aus einem Risikogebiet erfolgt, aktuell etwa den Niederlanden.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Reiserückkehrer*innen müssen ab Sonntag, 1. August die neue Test- und Nachweispflicht erfüllen.

Wer muss in Quarantäne?

Ungeimpfte und Genesene, die aus Hochrisikogebieten einreisen, müssen direkt nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Diese können sie auf fünf Tage verkürzen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen.

Wer übernimmt die Kosten für die Tests?

Die Kosten für PCR- oder Schnelltests im Ausland müssen die zu Testenden selbst tragen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen hat die Bundesregierung auf einer eigenen Internetseite zusammengestellt.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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