Inland

Corona-Regeln: Lockerungen in drei Schritten bis 20. März

Die Omikron-Welle flacht ab, die Situation in den Krankenhäusern entspannt sich – deswegen planen Bund und Länder Lockerungen der Corona-Einschränkungen bis zum 20 März. Ein Basisschutz soll bleiben.
von Benedikt Dittrich · 16. Februar 2022
Können auf Lockerungen hoffen: Im Gastronomie-Bereich sollen viele Corona-Regeln im März fallen.
Können auf Lockerungen hoffen: Im Gastronomie-Bereich sollen viele Corona-Regeln im März fallen.

In Deutschland flacht die aktuelle Infektionswelle mit der Omikron-Variante ab, weniger Menschen werden mit einem schweren Verlauf von Covid-19 im Krankenhaus behandelt, weniger Menschen sterben an dem Coronavirus.

Vor diesem Hintergrund haben sich Bundesländer und Bundesregierung am Mittwoch auf weitreichende Lockerungen in drei Schritten geeinigt. „Das meiste wird aber so sein, dass es kaum Beschränkungen gibt“, machte Scholz auf einen möglichst normalen Frühling und Sommer Hoffnung.

Schritt 1: Kontaktbeschränkungen aufheben

Private Treffen sind künftig wieder ohne Begrenzung möglich – allerdings nur unter geimpften Personen. Gehört eine ungeimpfte Person dazu, gelten zumindest bis zum 19. März die bestehenden Kontaktbeschränkungen: Treffen sind dann auf einen weiteren Haushalt beschränkt, für Geimpfte gilt diese Einschränkung nicht mehr.

Im Einzelhandel fallen die Zugangsbeschränkungen, einzig das Tragen einer medizinischen Maske bleibt als Pflicht, FFP2-Masken werden empfohlen. „Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein“, heißt es in dem Beschluss.

Schritt 2: Lockerungen bei Gastronomie und Großveranstaltungen

Ab dem 4. März wird in der Gastronomie und weiteren Freizeiteinrichtungen gelockert: Künftig können dann auch wieder Ungeimpfte Restaurants und Kneipen besuchen – ein aktuelles negatives Corona-Schnelltestergebnis vorausgesetzt (3G-Regel). Das gilt auch für Hotels.

Clubs können unter 2G-Plus-Regelung öffnen – getanzt werden darf also nur von Geimpften oder Genesenen mit aktuellem Test oder mit Booster-Impfung.

Das gilt auch für Großveranstaltungen, Veranstaltungsräume dürfen aber weiterhin nur zu maximal 60 Prozent und 6.000 Besucher*innen ausgelastet werden, bei Veranstaltungen im Freien zu 75 Prozent und maximal 25.000 Besucher*innen. Masken-, Abstandsregeln und Hygienekonzepte sind aber weiterhin nötig.

Schritt 3: Übergang zum Basisschutz

Zum 20. März fallen dann weitergehende Einschränkungen – sofern die Corona-Situation das weiterhin zulässt. Dann entfallen auch Homeoffice-Regelungen sowie weitere tiefgreifende Schutzmaßnahmen. Niedrigschwellige Schutzmaßnahmen sollen allerdings Bestand haben: Dazu zählen die Maskenpflicht, Abstandsregeln, Hygienekonzepte, Testmöglichkeiten und Nachweispflichten bei Bedarf, auch für Schulen und Kitas.

Welche Regeln ab dann konkret noch gelten werden und welche bei ansteigenden Infektionszahlen schnell wieder beschlossen werden können, soll noch geklärt werden. Im Anschluss an die Beratungen war von einem „Instrumentenkasten“ für die Länder die Rede, der regional genutzt werden könne, sollten die Infektionszahlen wieder steigen. „Damit wir auch über den 20. März den Sanikasten im Kofferraum haben“, beschrieb Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin von Berlin die Perspektive ab dem Frühling.

Diesen „Basisschutz“, wie Bundeskanzler Scholz erklärte, werde es weiterhin geben müssen – aber eben nicht als „Standardregel“, sondern nach Bedarf. „der wird so umfassend sein, wie er notwendig ist, da kann sich jeder drauf verlassen“, bekräftigte Scholz die Zukunftsperspektive. Mit den künftigen Regeln werden sich Bundes- und Landesregierungen sowie Bundestag und Bundesrat noch beschäftigen.

Impfpflicht: Vorbereitung auf Herbst und Winter

Die Meinung bezüglich der Impfpflicht hat sich hingegen nicht geändert, trotz der anstehenden Lockerungen. Die Einigkeit bestehe fort zwischen Bund und Ländern, bekräftigte Scholz „wir finden zu siebzehnt, dass das richtig ist“, meinte er am Mittwoch mit Blick auf die Ministerpräsident*innen der Länder. Die Impfpflicht sei unverändert wichtig als Vorbereitung auf Herbst und Winter in diesem Jahr.

Mit Blick auf die Debatte im Bundestag ergänzte Scholz außerdem, dass eine Impfpflicht gegen das Coronavirus auch ohne Impfregister möglich sei – das gilt für die Gruppenanträge zur Impfpflicht sowohl ab 18 als auch ab 50. CDU-Abgeordnete hatten mit ihrem Vorschlag auf eine Einführung eines solchen Registers gepocht, Scholz bezeichnete dies als eine Frage der „technischen Umsetzung“, die nicht unbedingt nötig sei. „Die Impfpflicht ist wichtig, und darum geht es“, so der Bundeskanzler.

Autor*in
Benedikt Dittrich

war von 2019 bis Oktober 2022 Redakteur des „vorwärts“.

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