Inland

Corona-Pandemie: Vier Wege zum Lockdown

Auch nach dem Auslaufen der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ können Ausgangsperren und Ähnliches beschlossen werden. Diese vier Wege sind möglich.
von Christian Rath · 23. November 2021

Seit zwei Wochen verkündet das Robert-Koch-Institut täglich neue Covid-Höchstwerte. Inzwischen liegt die bundesweite Inzidenz bei rund 400 Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner*innen. Doch ausgerechnet jetzt läuft nach dem Willen von SPD, FDP und Grünen die  „epidemische Lage nationaler Tragweite“ aus. Das heißt: ab Donnerstag können die Bundesländer folgende Beschränkungsmaßnahmen nicht mehr beschließen (auch nicht für einzelne Regionen): Ausgangssperren und Reiseverbote, Schließung von Gastronomie, Einzelhandel, Hotels und Schulen. Damit wollte vor allem die FDP die Grundrechte von Bürger*innen und Wirtschaft schonen.

Was aber ist zu tun, wenn Expert*innen in den kommenden Tagen dennoch einen harten Lockdown empfehlen?

Länder oder Bundestag

Erstens können sich die Bundesländer selbst helfen. Alle Verordnungen, die an diesem Mittwoch bereits in Kraft sind, dürfen laut Infektionsschutzgesetz bis zum 15. Dezember weitergelten. Landesregierungen können also an diesem Mittwoch noch entsprechende Verordnungen als Rechtsgrundlage für Ausgangssperren und Shutdowns beschließen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Länder dazu ausdrücklich ermuntert. Baden-Württemberg hat die neue Verordnung schon am Dienstag beschlossen.

Zweitens kann der Bundestag den Ländern helfen, indem er die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ erneut feststellt. Dazu ist nur ein einfacher Beschluss des Parlaments erforderlich. Dann könnten die Länder wieder alle oben aufgezählten Maßnahmen anordnen. Für die FDP wäre dieses  „Raus-Rein aus der epidemischen Lage" zwar peinlich, aber sie kann es als  „Re-Parlamentarisierung" der Corona-Politik verkaufen. Nachteil: Die nächste Bundestagssitzung ist erst am 6. Dezember.

Ausgangsperren und Shutdowns

Drittens kann der Bundestag auch das Infektionsschutzgesetz ändern und zum Beispiel selbst Ausgangsperren und Shutdowns anordnen. Das ist aber etwas aufwendiger, ein neues Gesetz braucht zwei Plenardebatten und eine Ausschussberatung. Binnen einiger Tage müsste dies aber machbar sein, frühestens nach dem 6. Dezember.

Viertens können die Länder Maßnahmen mit ähnlicher Wirkung beschließen, zu denen sie weiterhin befugt sind. Zum Beispiel können besonders strenge  „Kapazitätsbeschränkungen“ und  „Hygienekonzepte“ angeordnet werden, so dass es sich für Gastronomie, Handel und Hotels einfach nicht mehr lohnt zu öffnen. Statt Ausgangssperren könnten die Länder strenge  „Kontaktbeschränkungen“ beschließen, so dass man bei Verlassen des Hauses nur noch Personen des eigenen Haushalts treffen darf.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare