Inland

Corona-Pandemie: Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 verlängert

Die Corona-Lage in Deutschland spitzt sich zu. Deshalb will die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängern. Zugleich soll die Qualifizierung gefördert werden. „All das gibt es nur, weil die SPD regiert“, sagt SPD-Fraktionsvizin Katja Mast.
von Lars Haferkamp · 27. Oktober 2020
Die Corona-Pandemie setzt Wirtschaft und Arbeitsmarkt unter Druck: Die Bundesregierung reagiert mit einer Verlängerung des Kurzarbeitergeldes.
Die Corona-Pandemie setzt Wirtschaft und Arbeitsmarkt unter Druck: Die Bundesregierung reagiert mit einer Verlängerung des Kurzarbeitergeldes.

Angesichts der sich auch in Deutschland dramatisch verschärfenden Corona-Pandemie will die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld über den Januar 2021 hinaus verlängern. Das dazu vorgelegte Beschäftigungssicherungsgesetz wird der Bundestag am Mittwoch beraten. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Danach sollen die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden.

Beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022

Damit soll für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen und Beschäftigten eine beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022 gebaut und ihnen Planungssicherheit gegeben werden. Gleichzeitig sollen die Sonderregelungen wegen der enormen finanziellen Auswirkungen gestuft auslaufen.

„Die SPD kämpft um jeden Job“, erklärt Katja Mast, die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, zum Beschäftigungssicherungsgesetz. Aktuell seien dafür Weiterbildung und das Kurzarbeitergeld die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente. „Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz verlängern wir das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate. Damit verlängern wir auch die von der SPD erstrittene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Gleichzeitig wird die Qualifizierung gestärkt“, so Mast.  „All das gibt es nur, weil die SPD regiert.“

Katja Mast: Arbeitslosigkeit vermeiden, Kaufkraft stärken

Mit dem Kurzarbeitergeld werde Beschäftigten, ihren Familien und Unternehmen geholfen, durch die Corona-Krise zu kommen. „Es wurde in Rekordzeit auf den Weg gebracht“, betont die SPD-Fraktionsvizin. „So ist es gelungen, einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Kaufkraft zu stärken.“

Darüber hinaus erhielten Unternehmen Planungssicherheit. „Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir Perspektiven auf die Zeit nach der Krise öffnen“, sagt Mast. „Damit sichern wir bereits heute die Arbeitsplätze von morgen und übermorgen."

Weiterbildung wird stärker gefördert

Konkret sieht der Entwurf vor, die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten zu verlängern, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen sollen insoweit bis 31. Dezember 2021 verlängert werden, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.

Zudem soll der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt werden, dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.

Kerstin Tack: Gestärkt aus der Krise kommen

Kerstin Tack, die Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, nennt das Beschäftigungssicherungsgesetzeine Brücke über die Krise“ der Pandemie. Niemand wisse, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen diesen Herbst genau entwickeln werde. Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens zeige, dass es fahrlässig wäre, sich einfach auf dem Erreichten auszuruhen. „Zwar erholt sich der Arbeits- markt langsam von den Corona-Folgen der vergangenen Monate, doch steht er infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck“, sagt Tack. Insgesamt habe er sich aber „unter anderem dank der Regelungen zur Kurzarbeit als vergleichsweise robust erwiesen“.

Das wichtigste Ziel des Beschäftigungssicherungsgesetz sei es, Arbeitsplätze zu sichern, sowie Zuversicht und Planungssicherheit bis Ende 2021 zu geben. „Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick“, betont Tack. „Wir wollen, dass alle mit Zuversicht in die Zeit nach der Krise schauen.“ Mit Anreizen für berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit sollten gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise eröffnet werden. „Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet“, betont Tack. „So können wir sogar gestärkt aus der Krise hervorgehen und dafür sorgen, dass die Wirtschaft sich modernisiert.“

 

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