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Corona-Lockerungen: Bundesliga startet, Kontaktsperre bis Juni

Die Ministerpräsident*innen und die Bundesregierung haben sich am Mittwoch auf weitere Lockerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie verständigt. Der Profifußball soll Ende Mai starten, Kontaktbeschränkungen bleiben aber bis Juni bestehen.
von Jonas Jordan · 6. Mai 2020
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Es ist eine Entscheidung, die im Vorfeld kontrovers diskutiert, in der Videokonferenz der Ministerpräsident*innen mit der Bundesregierung jedoch letztlich einstimmig gefällt wurde: Demnach darf der Spielbetrieb in der 1. und 2. Fußball-Bundesliga der Männer in der zweiten Maihälfte wieder aufgenommen werden, wenn die im Konzept der Deutschen Fußball-Liga (DFL) vorgesehenen Maßnahmen eingehalten werden. Dazu gehören regelmäßige Tests ebenso wie eine Quarantänemaßnahme – beispielsweise in Form eines Trainingslagers. Nur dann kann der Ball wieder rollen und auch das nur in Form von Geisterspielen, also Partien ohne Zuschauer*innen in den Stadien.

Kritik von Kühnert und Midyatli

Daran hatten im Vorfeld auch zahlreiche SPD-Politiker*innen Kritik geübt. Der Juso-Bundesvorsitzende und stellvertretende SPD-Chef Kevin Kühnert sagte im ZDF-Morgenmagazin: „Ich mache mir Sorgen um die Symbolkraft der Entscheidung.“ Wenn Kinder ihren Freunden nicht einmal „Hallo“ sagen, aber ihren Lieblingen 90 Minuten lang bei Zweikämpfen und Rudelbildung zuschauen dürften, sei das aus seiner Sicht nicht vermittelbar, sagte Kühnert. Auch die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Landeschefin von Schleswig-Holstein, Serpil Midyatli, kritisierte den Beschluss: „Am Ergebnis der heutigen Verhandlung zwischen Bund und Ländern irritiert mich, dass die Öffnung der Bundesliga offenbar eine höhere Priorität zu haben scheint als die Situation der Familien.“

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher, der die getroffenen Maßnahmen in einer Pressekonferenz gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder vorstellte, sagte zur getroffenen Regelung für den Profifußball: „Uns war wichtig, dass wir nicht den Profisportlern neue Möglichkeiten geben und die Amateursportler vergessen.“ Entsprechend soll der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel künftig auch wieder erlaubt sein, jedoch – im Gegensatz zum Profifußball – unter Einhaltung der gängigen Abstandsregelungen. So muss eine Distanz von eineinhalb bis zwei Metern gewahrt werden. Außerdem muss der Sport kontaktlos ausgeübt werden.

Begegnung von zwei Haushalten möglich

Zudem bleiben die coronabedingten Kontaktbeschränkungen bis mindestens 5. Juni bestehen. Sie werden jedoch im Vergleich zur vorherigen Regelung leicht gelockert. So dürfen sich künftig wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen, beispielsweise zwei Familien, zwei Paare oder Mitglieder von zwei Wohngemeinschaften. Sie sollen jedoch den Mindestabstand von 1,50 Meter wahren. Bereits getroffene Regelungen einzelner Bundesländer wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt blieben davon unberührt, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel während der Pressekonferenz am Nachmittag. Dort dürfen sich bereits bis zu fünf Menschen wieder versammeln.

Darüber hinaus werden die Besuchsregelungen für Kliniken, Pflegeheime oder und Behinderteneinrichtungen bundesweit gelockert. Demnach sollen Patient*innen oder Bewohner*innen wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden. Auch dürfen künftig wieder alle Geschäfte unter Auflagen öffnen, unabhängig von ihrer jeweiligen Ladenfläche.

Lokales Beschränkungskonzept

Weitergehende Regelungen für Fitnessstudios, kleinere Veranstaltungen, Tourismus, Restaurants oder das Hotelgewerbe sollen die einzelnen Bundesländer eigenständig treffen. Zudem einigten sich die Ministerpräsident*innen und die Bundesregierung während der Videokonferenz auf einen automatischen Lockdown-Mechanismus. Dieser soll künftig gelten, wenn sich in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner*innen mit dem neuen Coronavirus infizieren. Die Bundesländer sollen sicherstellen, dass für diesen Fall ein Beschränkungskonzept lokal gilt, das frühestens nach weiteren sieben Tagen wieder aufgehoben werden darf.

Autor*in
Jonas Jordan
Jonas Jordan

ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo

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