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Corona-Lockdown: So funktioniert die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige

Die Novemberhilfe für Betroffene des Teil-Lockdowns ließ Solo-Selbstständige bisher außen vor. Mit einer „Neustarthilfe“ schließt die Bundesregierung diese Lücke nun. Profitieren wird vor allem der Kulturbereich.
von Kai Doering · 13. November 2020
Die Lücke geschlossen: Solo-Selbstständige, die von Corona-Lockdown betroffen sind, erhalten künftig eine „Neustarthilfe“.
Die Lücke geschlossen: Solo-Selbstständige, die von Corona-Lockdown betroffen sind, erhalten künftig eine „Neustarthilfe“.

Geschlossene Theater und Kinos, in Restaurants nur Essen zum Mitnehmen: Der coronabedingte Teil-Lockdown im November trifft vor allem die Gastronomie und die Kultur. Die Bundesregierung hatte deshalb bereits Anfang November ein umfangreiches Unterstützungspaket aufgelegt. Bisher ließen die „Novemberhilfen“ allerdings eine große Berufsgruppe außen vor: die Soloselbstständigen.

Diese Lücke wurde am Freitag geschlossen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine „Neustarthilfe“ aufgelegt. Diese erweitert den Kreis der Antragsberechtigten deutlich. Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wer kann die Neustarthilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die keine Fixkosten geltend machen (können) und die ihr Einkommen zu mehr als 50 Prozent aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben.

Wie hoch ist die Neustarthilfe?

Die Neustarthilfe beträgt einmalig 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes im Jahr 2019. Der Höchstbetrag liegt bei 5000 Euro. Bei einem Jahresumsatz von 20.000 Euro (was einem Referenzumsatz von 11.666 Euro entspricht) erhält ein Soloselbstständiger also 2917 Euro Neustarthilfe.

Was mache ich, wenn ich meine selbstständige Tätigkeit erst Ende 2019 begonnen habe?

Soloselbstständige, die erst nach dem 1. Oktober 2019 begonnen haben und damit keine Jahresumsätze für 2019 ausweisen können, können als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen Monatsumsatz aus dem Januar und Februar 2020 wählen oder den durchschnittlichen Monatsumsatz des 3. Quartals 2020 (1. Juli bis 30. September 2020).

Wie wird die Neustarthilfe ausgezahlt?

Die Neustarthilfe soll als Vorschuss ausgezahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit von Dezember 2020 bis Juni 2021 bei der Antragstellung noch nicht feststehen. Sollte der Umsatz während der Laufzeit wider Erwarten bei mehr als 50 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes liegen, müssen die Vorschusszahlungen anteilig zurückgezahlt werden. Dazu muss nach Ablauf der Förderung eine Endabrechnung eingereicht werden.

Wie und wo kann ich die Neustarthilfe beantragen?

Die Neustarthilfe ist Teil der „Überbrückungshilfe III“ der Bundesregierung. Diese soll ab dem 1. Januar 2021 gelten. Die Anträge sollen einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden können. Die Details zur Antragstellung will die Bundesregierung in den kommenden Wochen bekanntgeben.

Ich erhalte bereits Hartz IV. Wird die Neustarthilfe darauf angerechnet?

Nein. Da die Neustarthilfe zweckgebunden ist und als Zuschuss zu den Betriebskosten gedacht ist (von denen Solo-Selbstständige aber auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können), wird sie nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Muss ich die Neustarthilfe zurückzahlen?

Nein. Die Neustarthilfe soll Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler*innen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, durch die Zeit des Teil-Lockdowns helfen. Sie muss daher nicht zurückgezahlt werden.

Welche Änderungen sind sonst noch in der „Überbrückungshilfe III“ enthalten?

Mit der Überbrückungshilfe III erweitert die Bundesregierung der Kreis derjeningen, die Anspruch auf Unterstützung wegen des Teil-Lockdowns haben. Auch Hotels, Pensionen und Jugendherbergen sowie Veranstaltungsstätten können nun als direkt betroffene Unternehmen Unterstützung beantragen. Neben den direkten Betroffenen sind indirekt Betroffene antragsberechtigt, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungs-Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, etwa Caterer, Tontechniker*innen, Bühnenbauer*innen und Beleuchter*innen.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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