Corona: Lambrecht stellt Aufschub für Insolvenzanträge in Aussicht
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Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Unternehmen helfen, die wegen der Corona-Epidemie in Schieflage geraten sind oder noch geraten. Die Pflicht, binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen, soll ausgesetzt werden, solange die Unternehmen auf öffentliche Hilfen warten.
Hilfen könnten länger als drei Wochen dauern
Unternehmen ohne persönlich haftende Gesellschafter*innen müssen im Fall der Zahlungsunfähigkeit binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Das regelt die Insolvenzordnung, ein bundesweit geltendes Gesetz. Betroffen sind von dieser Pflicht zum Beispiel Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Wenn die Verantwortlichen diese Frist vorsätzlich oder fahrlässig verstreichen lassen, müssen sie zivilrechtlich haften und es droht eine Strafe wegen Insolvenzverschleppung.
Zwar hat die Bundesregierung den Unternehmen vorige Woche großzügige Liquiditätshilfen versprochen. So kann die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kredite in unbegrenzter Höhe vergeben. Auch einige Bundesländer haben bereits Hilfen angekündigt. Allerdings dürfte es in vielen Fällen länger als drei Wochen dauern, bis das Geld bei den Unternehmen ankommt und die Zahlungsschwierigkeiten behoben sind.
Aussetzung bis Ende September
Ministerin Lambrecht will daher die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis zum 30. September 2020 aussetzen. Bei Bedarf will sie die Aussetzung sogar bis zum 31. März 2021 verlängern. „Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen", sagte die Justizministerin. Vermutlich will sie auch Insolvenzgerichte und Insolvenzverwalter*innen vor unnötiger Belastung schützen.
Die Aussetzung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Corona-Krise Probleme bekamen. Wer schon vor dem 13. März zahlungsunfähig war, muss auch weiterhin einen Insolvenzantrag stellen. Außerdem müsse eine „begründete Aussicht auf Sanierung" bestehen, so Lambrecht. Entweder muss das Unternehmen einen „Antrag auf öffentliche Hilfen" gestellt haben oder es muss sonstige „ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen" nachweisen können.
Ähnliche Regelungen in Hochwasser-Krisen
Ein entsprechendes Gesetz soll bereits nächste Woche im Bundestag beschlossen werden. Das kündigte jetzt Johannes Fechner an, der rechtspolitische Sprecher der SPD. Vermutlich wird das Gesetz rückwirkend in Kraft treten.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist nicht völlig neu. Ähnliche Gesetze wurden auch schon nach den Hochwasser-Krisen von 2002, 2013 und 2016 beschlossen. Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands begrüßte Lambrechts Ankündigung ebenso wie führende Anwälte auf diesem Gebiet.