Inland

Corona-Krise: Fragen und Antworten zur Rückreise in die Heimat

Während Außenminister Heiko Mass von einer Luftbrücke spricht, veröffentlicht das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm. Was Reisende auf dem Weg in die Heimat wissen müssen – wir haben es zusammengefasst.
von Laura Strübbe · 19. März 2020

Was hat das Außenministerium vor?

„Wir werden alles dafür tun, den Tausenden deutschen Reisenden, die im Ausland gestrandet sind, in den nächsten Tagen eine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen“, sagt SPD-Außenminister Heiko Maas. Bis zu 50 Millionen Euro stehen für die Rückholaktion deutscher Staatsbürrger zur Verfügung, sodass in den kommenden Tagen Pauschalreisende dank Kooperationen mit Fluganbietern wieder in die Heimat gebracht werden können.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland warnt das Auswärtige Amt bis Ende April, denn das Risiko, dass eine Rückreise nicht angetreten werden könne, sei vielerorts momentan sehr hoch. Die vom Ministerium beständig aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise sollen allen Reisenden die Möglichkeit zu eigenen Entscheidungen, ob sie eine geplante Reise antreten wollen, offenlassen.

Welche Länder sind besonders betroffen?

Besonders betroffen sind Urlauber*innen in Marokko, wo bis zu 5000 Deutsche gestrandet sind. Aber auch in der Dominikanischen Republik, in Ägypten, auf den Philippinen und den Malediven halten sich noch einige Deutsche auf.

Welche Länder Teil der Rückholaktion des Auswärtigen Amts sind und wie diese jeweils von statten geht, können Betroffene der Website des Auswärtigen Amts entnehmen. Weitere Rückholaktionen seien in Vorbereitung und würden angekündigt, sobald alle notwendigen Informationen vorlägen.

Wo müssen sich Betroffene melden?

Zunächst sollten Betroffenes sich über die Reise- und Sicherheitshinweise informieren, hierbei hilft ein Blick auf die Website der deutschen Auslandsvertretung in dem jeweiligen Urlaubsland. Im nächsten Schritt sollte der Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft kontaktiert und sich auf der Website rueckholprogramm.de für die Rückholaktion des Auswärtigen Amts registrieren. Betroffene, die sich mit ihren Kontaktdaten in die Krisenvorsorgeliste eingetragen haben, sie aufgefordert, die zentrale Registrierung auch zu nutzen. Die jeweiligen Auslandsvertretungen setzten sich in jedem Falle, sobald es Neuigkeiten bezüglich der Rückreisemöglichkeiten gibt, mit den Urlauber*innen direkt in Verbindung.

Betroffene, die am Rückholprogramm teilnehmen möchten, müssen unbedingt eine Erklärung nach § 6 Konsulargesetz abgegeben haben. "Das Dokument muss vor Abflug am Flughafen unterschrieben und dort abgegeben werden", so das Auswärtige Amt dringlich.

Gilt das auch für Menschen mit ausländischem Pass, aber Wohnsitz in Deutschland?

Für Reisenden, die einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben, regulär in Deutschland leben und von dort in den Urlaub gereist sind, bemühe sich das Auswärtige Amt, Lösungen zu finden.

Wie lange soll es dauern?

Wann ein Flieger zurück in die Heimat abhebt wird individuell entschieden, doch das Auswärtige Amt versichert: sobald wie möglich. Die Fluggesellschaften geben die Rückflüge bekannt.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften?

Das Reiseunternehmen "Tui" setzt das Reisegeschäft vorerst bis zum 27. März aus, um alle Kapazitäten für die Rückholung von Urlauber zu nutzen. Airline-Mitarbeiter*innen holen laut eigenen Angaben Reisende aus der ganzen Welt zurück nach Hause. Touristen aus Spanien ins Land einzufliegen, hat die Lufthansa angekündigt. Die deutsch-türkische "Sunexpress" will Gestrandete aus der Türkei zurückfliegen. Mit den marokkanischen Behörden pflege "Tui" regen Austausch, doch man könne nicht alle Reisenden über Nacht zurückholen. Um eine Rückreise aller Deutschen zu ermöglichen, steht das Auswärtige Amt eng mit Reiseveranstaltern, Airlines sowie Behörden der betroffenen Länder in Kontakt.

Die Plattform zum Rückholprogramm solle den Auslandsvertretungen helfen, die Flüge bestmöglich zu planen, damit alle Ausreisewilligen berücksichtigt werden könnten, so das Auswärtige Amt.

Wer bezahlt die Rückflüge?

„Es muss niemand in Vorleistung treten“, so das Auswärtige Amt. Dennoch würden die Reisenden einen festgeschriebenen Anteil der Kosten selbst tragen müssen. Bei Versicherungsfragen sollten Sie direkt mit Ihren Versicherungen in Kontakt treten.

Welche Einschränkungen gibt es?

Zu Einschränkungen kann es kommen, sollte ein persönliches Ausdrucken der Erklärung nach § 6 Konsulargesetz nicht möglich sein. Gegebenenfalls sollten Betroffene sich an die Botschaft bzw. das Konsular wenden, die Blanko-Formate am Flughafen bereithalten. Das verlängere leider die Abfertigung vor Ort, so das Auswärtige Amt und bittet weiterhin sich nach Möglichkeiten des Ausdruckens umzusehen. 

Unter der Rufnummer 030/5000-3000 ist der Krisenpool des Auswärtigen Amts zu erreichen, die Behörde warnt jedoch vor längeren Wartezeiten. Dies gilt auch für die Auslandsvertretungen. Weitere Informationen gibt es direkt beim Auswärtigen Amt

Das Auswärtige Amt ruft dazu aus, sich als Individualreisende*r selbst um die Ausreise zu bemühen. Mit Verzögerungen und Routenänderungen sei weiterhin zu rechnen. In Situationen, in den Quarantänemaßnahmen angeordnet sind, ist nicht mit Rückholung durch den Reiseveranstalter oder die Bundesregierung zu rechnen: „Befolgen Sie die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt.

Werden Reisende direkt nach der Landung getestet und unter Quarantäne gestellt?

Auf Kontrollen sollten Reisende aus China, Japan, Südkorea, Iran und Italien gefasst ein. Sie müssen eine „Aussteigekarte“ ausfüllen, die der Nachverfolgung von Kontaktpersonen dient, sollte sich erst später eine Infektion herausstellen. Darüber hinaus sind Angaben zum Flug und dem Aufenthaltsort in den folgenden 30 Tagen nach Landung zu machen. Auch werden Informationen zur Symptomatik erfasst. „Auffällige Personen können weiter befragt und gegebenenfalls untersucht werden“, teilt das Auswärtige Amt mit. Die Deutsche Bahn transportiere gestrandete deutsche Reisende, nach Ankunft in der Heimat kostenfrei nach Hause. 

Autor*in
Laura Strübbe

studiert Deutsche Literatur und Kulturwissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist Praktikantin beim vorwärts.

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