Inland

Bürgergeld, Kindergeld, Wohngeld: Was sich 2023 ändert

2023 wird es eine Reihe von Änderungen geben. Ob Bürgergeld, Änderungen bei der Einkommensteuer, 49-Euro-Ticket oder Wohn- und Kindergeld: die wichtigsten Änderungen im Überblick
von Vera Rosigkeit · 5. Dezember 2022
Im kommenden Jahr wird es u.a. mehr Wohn- und Kindergeld geben
Im kommenden Jahr wird es u.a. mehr Wohn- und Kindergeld geben

Im kommenden Jahr stehen einige Veränderungen nicht nur für Erwerbstätige, auch für Studierende und ehemals Hartz IV-Bezieher*innen an. Das Wichtigste in Kürze:

Bürgergeld

Noch kurz vor Schluss legte die Union Widerspruch ein: Doch ein Kompromiss wurde gefunden und das Bürgergeld kann wie geplant am 1. Januar in Kraft treten. Es löst Hartz IV ab und setzt Qualifizierung in den Mittelpunkt.

  • Je nach Regelbedarfsstufe steigen die Regelsätze zwischen 35 und 53 Euro.
  • Im ersten Jahr (Karenzzeit) bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt.
  • Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft.
  • Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) geprüft.
  • Die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit wird abgeschafft. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund. Die ursprünglich im Gesetz vorgesehene „Vertrauenszeit“ fiel dem Kompromiss mit der Union zum Opfer. Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind nun von Beginn des Leistungsbezugs an möglich.

Wohngeld plus

Zum 1. Januar wird auch das „Wohngeld Plus“ starten. Dabei soll die Höhe des Wohngeldes deutlich angehoben werden und künftig eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Etwa dreimal so viele Haushalte werden im neuen Jahr einen Anspruch auf Wohngeld haben, weil sich die Bemessungsgrenzen beim Einkommen ändern.

Um das Wohngeld zu berechnen, hat das Bundesbauministerium auf seiner Webseite einen Wohngeldrechner zur Verfügung gestellt.

Kindergeld

Ds Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2023 von bislang 219 Euro auf 250 Euro pro Kind.

Strom- und Gaspreisbremse

  • Von März 2023 bis April 2024 wird der Gaspreis für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Für Fernwärme sollen maximal 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde fällig werden.
  • Der Strompreis wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt. Das gilt jedoch nur für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.
  • Auch wenn die Strom- und Gaspreisbremse erst am 1. März 2023 in Kraft tritt, soll sie rückwirkend zum 1. Januar gelten. Es wird also Rückzahlungen geben.

Energiepreispauschale für Studierende

Voraussichtlich zu Beginn des Jahres sollen Studierende und Fachschüler*innen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro als Ausgleich für gestiegene Energiekosten erhalten. Berechtigt sind alle, die zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren oder sich in der Ausbildung einer Fachschule oder Berufsfachschule befinden.

Verbesserungen bei der Einkommensteuer

Homeoffice-Pauschale wird entfristet
Ab dem Jahr 2023 können Steuerpflichtige pro Tag im Homeoffice sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Bislang waren es fünf Euro. Außerdem können dann 210 statt bisher nur 120 Homeoffice-Tage begünstigt werden; die Pauschale ist nämlich nicht mehr wie bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, sondern kann bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Das entlastet gerade Familien mit kleineren Wohnungen, da ein separates Arbeitszimmer nun nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug ist.

Höherer Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird um weitere 30 Euro angehoben. Beschäftigte können damit ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.230 Euro geltend machen.

Höherer Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag steigt ab 2023 von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr (Singles) und von 1.602 auf 2.000 Euro (Ehe- und Lebenspartner).

Höherer Entlastungsbetrag bei Alleinerziehenden
Für Alleinerziehende wird der steuerliche Entlastungsbetrag um 252 Euro auf 4.260 Euro erhöht.

Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuer­frei belassen wird und steigt in 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro.

49-Euro-Ticket

Das 49-Euro-Ticket soll künftig bundesweit als Monatskarte für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gültig sein. Das „Deutschlandticket“ kommt wahrscheinlich (!) am 1. April.

Krankenkassenbeiträge steigen

Für gesetzlich Versicherte werden die Krankenkassenbeiträge um voraussichtlich 0,3 Punkte angehoben.

Elektronische Krankmeldung
Der „gelbe Schein", die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wird ab Januar 2023 abgeschafft. Die Krankmeldung gibt es dann nur noch digital und wird der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber von den Krankenkassen zugesandt. Diese wiederum erhalten die elektronische Krankmeldung von der Arztpraxis.

Rentenerhöhung

Rentner*innen werden voraussichtlich auch im Juli kommenden Jahres mehr Geld erhalten. In welcher Höhe die Rentenanhebung ausfällt, entscheidet sich im Frühjahr.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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