Bundestag: Organspende nur bei Zustimmung der Spender
Der Bundestag hat entschieden: Für eine Organspende in Deutschland bleibt weiter die freiwillige und ausdrückliche Zustimmung der Spender nötig. Das Parlament votierte damit für den Gruppenantrag der Abgeordneten, die eine entsprechende „Entscheidungslösung“ ins Parlament eingebracht hatten. Für diese erweiterte Zustimmungslösung bei Organspenden stimmten 382 Abgeordnete, 261votierten dagegen, 28 Parlamentarier enthielten sich.
Bürger werden regelmäßig nach Organspende gefragt
Der Beschluss sieht konkret Folgendes vor: Um die Zahl der Spender zu erhöhen, werden die Bürger künftig mindestens alle zehn Jahre beim Abholen ihres Personalausweises auf das Thema Organspende angesprochen. Sie werden dabei auch auf die Möglichkeit hingewiesen, ihre Entscheidung in ein neues zentrales Online-Register eintragen zu lassen. Auch Hausärzte werden ihre Patienten künftig regelmäßig über Organspenden informieren.
Der parlamentarische Gegenantrag für eine „doppelte Widerspruchslösung“ wurde im Bundestag abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete gegen diese Lösung, 292 Parlamentarier unterstützten sie, 3 enthielten sich. Nach dieser Widerspruchslösung wären alle Bürger automatisch potentielle Organspender geworden, es sei denn, sie oder stellvertretend ihre Angehörigen hätten dem widersprochen. Diesen Plan hatte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterstützt – vergeblich.
Deutschland hat zu wenig Organspenden
Gemeinsames Ziel beider Anträge aus dem Parlament ist eine deutliche Erhöhung der in Deutschland sehr niedrigen Zahlen von Organspenden. In der Bundesrepublik ist deren Zahl um ein Drittel niedriger als in den Nachbarländern. Jedes Jahr sterben etwa 2.000 Menschen in Deutschland, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht.
Im Bundestag gab es für die Abstimmung am Donnerstag keine Empfehlungen der jeweiligen Fraktionen. Die beiden Gruppenanträge waren fraktionsübergreifend von mehreren Bundestagsabgeordneten erarbeitet worden. Für den nun angenommenen Antrag zur „Entscheidungslösung“ hatte sich unter anderem die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis stark gemacht, für die abgelehnte doppelte „Widerspruchslösung“ ihr Fraktionskollege Karl Lauterbach.