Bundestag debattiert schärferes Gesetz gegen Bestechung
Die große Koalition will die Bestechung von Abgeordneten unter Strafe stellen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf berät der Bundestag am Freitag. Auch die Bezahlung der Volksvertreter soll neu geregelt werden.
Elf lange Jahre hat es gedauert. 2003 hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet. Doch umgesetzt wurde sie bisher nicht. Der Grund: Die Bundestagsfraktionen konnten sich nicht auf ein Gesetz einigen, das die Bestechung von Abgeordneten unter Strafe stellt. Genau das soll nun nachgeholt werden. Am Freitag berät der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen.
Nach bisherigem Recht ist lediglich der direkte Kauf oder Verkauf einer Abgeordnetenstimme bei einer Wahl oder Abstimmung verboten. Diese Formulierung wird nun allgemeiner gefasst. Künftig wird bestraft, wer als Mandatsträger des Bundes oder der Länder „einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt“, dass er bei der Ausübung seines Mandats eine bestimmte Handlung vornimmt oder unterlässt. Auch ein „Auftraggeber“ macht sich strafbar, wenn er ungerechtfertigte Vorteile als Gegenleistung für einen politischen Gefallen verspricht oder gewährt. Als Sanktion für Abgeordnetenbestechung sieht der Gesetzentwurf eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft vor.
Diäten steigen um zehn Prozent
Debattiert wird am Freitag im Bundestag auch über die Bezahlung der Bundestagsabgeordneten, die neu geregelt werden soll. Ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht vor, die Diäten an die Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten anzupassen. Zu diesen Richtern gebe es „die größte Vergleichbarkeit“, argumentiert die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion Christine Lambrecht, weil Bundestagsabgeordnete wie die Richter weisungsunabhängig agierten und Entscheidungen von bundesweiter Tragweite träfen.
Konkret bedeutet das: Die Diäten werden bis zum Januar 2015 schrittweise um zehn Prozent auf dann 9082 Euro pro Monat erhöht. Ab Juli 2016 sollen die Bezüge der Abgeordneten jährlich an die Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland angepasst werden.
Im Gegenzug – darauf drängt zumindest die SPD-Fraktion – soll es Abgeordneten künftig nicht mehr möglich sein, bereits mit 57 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Regeln der Rente mit 67 sollen dann auch für Volksvertreter im Bundestag gelten. Ein frühzeitiger Renteneintritt wäre dann erst mit 63 Jahren möglich – und das auch nur mit Abschlägen. „Nur in diesem Paket ist es zu vertreten“, kommentiert Lambrecht die geplante Diätenerhöhung.
Kostenpauschale bleibt erhalten
Unangetastet bleibt die steuerfreie Kostenpauschale von rund 4100 Euro im Monat. Die Abgeordneten erhalten sie zusätzlich zu ihrem Gehalt. Darüber, wie sie dieses Geld ausgeben, müssen sie keinen Nachweis führen. Dass die Kostenpauschale beibehalten wird, haben einige Medien scharf kritisiert. Die Aufwandsentschädigung fließe „völlig unabhängig vom Bedarf wie ein zweites Gehalt“, kritisiert etwa die Berliner Zeitung in einem Kommentar.
Doch eine unabhängige Kommission, die der Bundestag 2011 eingesetzt hat und die Vorschläge für die künftige Gestaltung der Abgeordnetenbezüge ausarbeiten sollte, sah das anders. Auf einem Bericht dieser Kommission basieren die Änderungen, die nun umgesetzt werden sollen.
„Anders als es oftmals dargestellt wird, ist diese Pauschale kein Einkommensbestandteil“, betont die Kommission. Die Aufwandsentschädigung soll Aufwendungen abdecken, „die den Bundestagsabgeordneten auf Grund ihres Abgeordnetenstatus typischerweise entstehen“. Das betrifft unter anderem die Mieten für ein Wahlkreisbüro und für eine Zweitwohnung in der Hauptstadt Berlin.
Freie Mandatsausübung soll gewahrt bleiben
Wenn die Abgeordneten die einzelnen Aufwendungen gegenüber einer Behörde abrechnen müssten, würde das die unabhängige Mandatsausübung einschränken, argumentiert die Kommission. Denn die Behörde könnte dann die Mandatsausübung auf Basis der Abrechnungen kontrollieren. Auch sei es unmöglich, die Aufgaben eines Abgeordneten exakt zu definieren und damit zu bestimmen, was abgerechnet werden kann und was nicht. Eine Minderheit der Kommission sprach sich dafür aus, wenigstens die Mieten nur gegen Nachweis zu erstatten und die Kostenpauschale entsprechend zu reduzieren. Durchsetzen konnte sie sich damit nicht.
Dafür soll den Abgeordneten die Pauschale künftig stärker gekürzt werden, wenn sie im Plenum schwänzen. Wenn sie bei einer Plenarsitzung unentschuldigt fehlen, werden ihnen künftig voraussichtlich 200 statt bisher 100 Euro von der Pauschale abgezogen.
arbeitet als Redakteur für die DEMO – die sozialdemokratische Fachzeitschrift für Kommunalpolitik.