Inland

Bundesrat beschliesst "aufgeweichten" Energieausweis

von Stefan Grönebaum · 12. Juni 2007
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Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am vergangenen Freitag unter anderem die Energieeinsparverordnung, die die neuen Energieausweise für Wohngebäude enthält. Dabei veränderten die Bundesländer mit der Bundestagsdrucksache 282/07 die Vorschläge der Bundesregierung allerdings erheblich. Kern der neuen Verordnung ist eine Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach Wohneinheiten. Ein auf der Basis der objektiven Eigenschaften eins Hauses erstellter so genannter Bedarfsausweis wird nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet worden sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Bei allen übrigen Wohngebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen den von Umwelt- und Mieterverbänden präferierten Bedarfs- und den von Eigentümerverbänden geschätzten Verbrauchsausweisen.

Obendrein gilt bis 1. Oktober 2008 für alle Wohngebäude absolute Wahlfreiheit. Dies provoziere, so Mieterbundspräsident Franz-Georg Rips, hunderttausende von verbrauchsorientierten Energieausweisen mit zehnjähriger Gültigkeit: Die eigentlichen Ziele eines Energieausweises würden hierdurch konterkariert. Die weitgehende Zulässigkeit verbrauchsorientierter Energieausweise sei falsch, die Streichung der Pflicht, Miet- und Kaufinteressenten den Energieausweis in Kopie zu überlassen, verschlechtere den Entwurf drastisch. Daher dürfe die neue Verordnung so nicht in Kraft gesetzt werden, so Rips, da die Bundesregierung sonst den Forderungen des Bundesrats nachgebe. "Sie muss einen neuen Verordnungsentwurf vorlegen, wenn sie nicht ihre Glaubwürdigkeit in der Energie- und Klimaschutzpolitik aufs Spiel setzen will."

Bauminister Tiefensee spricht dagegen von einer Zustimmung des Bundesrats zu den Kernelementen des Energieausweises. Die bei Neuvermietung und Verkauf greifende Verpflichtung könne damit wie geplant für die einzelnen Gebäudetypen ab 2008 umgesetzt werden. Offen bleibt, wie angesichts der vorgenommenen Änderungen die Bundesregierung wie bisher geplant bis zum Jahr 2020 20 Prozent an Kohlendioxidemissionen einsparen will.

Quelle: Pressemeldung Deutscher Mieterbund vom 12. Juni, simone.marustzoek@mieterbund.de; PM Nr. 153/2007 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dirk Inger, T.: 030 2008-2040

Autor*in
Stefan Grönebaum

war von 1994 bis 1998 Büroleiter und Persönlicher Referent des SPD-Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Fikentscher.

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