Inland

Bundeskabinett beschließt kommunale Wärmeplanung

Die Bundesregierung hat das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung auf den Weg gebracht. Spätestens bis 2028 sollen alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland eine Wärmeplanung vorlegen.
von Carl-Friedrich Höck · 16. August 2023
Direkt vor dem Kanzleramt: Bundesbauministerin Klara Geywitz informiert am 16.08.2023 nach der Kabinettssitzung die Medien.
Direkt vor dem Kanzleramt: Bundesbauministerin Klara Geywitz informiert am 16.08.2023 nach der Kabinettssitzung die Medien.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den „Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen.“ Damit sollen alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland verpflichtet werden, eine Wärmeplanung vorzulegen. Größere Kommunen sollen das bis zum 30. Juni 2026 erledigen. Kleinere Gemeinden bis 100.000 Einwohner*innen bekommen zwei Jahre mehr Zeit.

„Wichtige Orientierungshilfe”

Mit der Wärmeplanung legen Kommunen fest, wo es in Zukunft eine zentrale Wärmeversorgung geben wird und in welchen Bereichen sich die Bürger*innen dezentral versorgen, also zum Beispiel eine Wärmepumpe einbauen müssen. Dies sei eine „wichtige Orientierungshilfe“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) nach der Kabinettssitzung.

Gemäß dem Gesetzentwurf sollen die Kommunen eine Bestands- und Potenzialanalyse erstellen, ein Zielszenario entwerfen und den Gebäudebestand in unterschiedliche Wärmeversorgungsgebiete einteilen. Zudem sollen sie eine Umsetzungsstrategie erarbeiten, um die künftige Wärmeversorgung günstig, effizient und klimafreundlich auszurichten.

Heizen soll klimafreundlicher werden

Die Wärmeplanung soll technologieoffen erfolgen. Das heißt, auch der Einsatz von klimaneutralen Gasen wie grünem Wasserstoff bleibt möglich.

Als Ziel wird im Gesetz festgelegt, dass bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt wird. Fernwärmenetze sollen bis dahin zu 30 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidlicher Abwärme gespeist werden. Bis zum Jahr 2040 soll der Anteil auf 80 Prozent steigen.

Städte und Gemeinden befürchten hohe Kosten

Kommunale Spitzenverbände hatten im Vorfeld Bedenken angemeldet, ob die Wärmeplanung in der vorgegebenen Zeit zu schaffen ist. „Die Kommunen sehen sich mit begrenzten Kapazitäten konfrontiert, sowohl in der eigenen Verwaltung als auch bei den externen Planungsbüros“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Ein weiterer Kritikpunkt sind die Kosten. Der Deutsche Städtetag rechnet pro Wärmeplanung mit einem finanziellen Aufwand von 200.000 Euro plus Personalkosten. Hochgerechnet wären das für alle Kommunen zusammen bis zu zwei Milliarden Euro. Die Bundesregierung will die Kommunen aber nur mit 500 Millionen Euro unterstützen. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen.

„Mit einer halben Milliarde Euro kann man ziemlich viel denken und planen“, betonte Geywitz am Mittwoch. Das Bundesstatistikamt habe intensiv vorgearbeitet und es würden nur vorhandene Daten für die Wärmeplanung genutzt, es müssten also keine neuen Daten erhoben werden. „Es gibt jetzt schon Bundesländer, die haben komplett alleine die Wärmeplanung finanziert“, merkte die Ministerin an.

Gesetz soll zum neuen Jahr in Kraft treten

Voraussichtlich Ende September wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Anschließend soll er im Bundestag beraten werden. In Kraft treten soll das Wärmeplanungsgesetz zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz.

Als wahrscheinlich gilt, dass der Bundestag den Kommunen in einem entscheidenden Punkt entgegenkommen wird. In einer Stellungnahme hatten die kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagen, die Frist zur Umsetzung der Wärmeplanung um jeweils ein halbes Jahr zu verlängern – auf Ende 2026 beziehungsweise für kleinere Gemeinden Ende 2028. Diesem Wunsch soll entsprochen werden, ist aus Regierungskreisen zu erfahren.

Rechtlich einklagbar wird die Wärmeplanung nicht sein. Es sind auch keine Bußgelder geplant für Kommunen, die die vorgegebene Frist nicht einhalten. Im Bauministerium setzt man darauf, dass die Kommunen ein eigenes Interesse an der Wärmeplanung haben.

Informationen zum Gesetzgebungsverfahren:
Website des Bundesbauministeriums

Dieser Text erschien zuerst bei demo-online.de

 

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Carl-Friedrich Höck

arbeitet als Redakteur für die DEMO – die sozialdemokratische Fachzeitschrift für Kommunalpolitik.

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