Bundesarbeitsminister Heil will bundesweite Corona-Testpflicht für Betriebe
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Auch wenn CDU/CSU und Wirtschaftsverbände sie blockieren: Die SPD besteht auf einer Pflicht für Unternehmen zu Corona-Tests ihrer Mitarbeiter*innen. Den Arbeitgeber*innen soll dazu ein Testangebot für ihre Mitarbeiter*innen vorgeschrieben werden. „Alle müssen jetzt ihren Beitrag im Kampf gegen Corona leisten, auch die Arbeitswelt“, betont Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegenüber der Zeitung „Bild am Sonntag“. Er stellt klar: „Um die zu schützen, die nicht von zu Hause arbeiten können, brauchen wir flächendeckend Tests in den Betrieben.“
Hubertus Heil: Wir müssen die Wirtschaft verpflichten
Dazu soll die Arbeitsschutzverordnung verschärft werden. Grund für diese Verschärfung: Eine Untersuchung der Bundesregierung hatte gezeigt, dass gegenwärtig nur 60 Prozent der Firmen ihre Mitarbeiter*innen testen. Das kritisiert Heil: „40 Prozent der Beschäftigten bekommen keine Testangebote vom Arbeitgeber.“ Für den Minister folgt daraus: „Deshalb müssen wir die Wirtschaft verpflichten, den Beschäftigten einfach und unbürokratisch Testangebote zu machen. Denn Testen schützt die Beschäftigten und hält die Betriebe offen.“
Hubertus Heil will nun keine Zeit mehr verlieren. Bereits am Dienstag trifft sich das Bundeskabinett zu einer wegen Corona vorgezogenen Sitzung. „Ich will, dass wir das am Dienstag in der Bundesregierung beschließen“, so Heil. In der SPD will man die Testpflicht mit der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zusammen verhandeln, um die Union zu bewegen, ihre bisherige Blockadehaltung aufzugeben.
Walter-Borjans: Testpflicht unbedingt nötig
Nach einer Sitzung des SPD-Präsidiums bekräftigt Parteichef Norbert Walter-Borjans auf einer Pressekonferenz im Willy-Brandt-Haus die Haltung der Sozialdemokratie. Für die SPD sei es „ein ganz wichtiger Punkt“ bei der Bekämpfung der Pandemie auf Tests zu setzen. In vielen Gesprächen der SPD-Spitze mit Oberbürgermeister*innen sei festgestellt geworden, „dass wir diese Tests verbindlich haben müssen“. Freiwilligkeit habe immer die Folge, dass sich „besondere Gruppen, soziale, kulturelle, stadtquartierbezogene Gruppen weniger beteiligen, bei denen vom Verhalten her die Gefahr der Infektionsübertragung größer ist“. Die Oberbürgermeister*innen wiesen laut Walter-Borjans immer wieder darauf hin, dass dort, wo die Freiwilligenquote bei Tests hoch sei, auch der Anteil bei Infektionen niedriger sei. „Insofern ist es richtig, dass Hubertus Heil jetzt im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes eine verbindliche Testpflicht einführt“, so der SPD-Chef.
„Das macht schon nachdenklich, wenn man sieht, wie stark sich CDU und CSU dagegen sträuben“, kritisiert Walter-Borjans des Koalitionspartner. Zur Frage des Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU, Carsten Linnemann, wer die Tests bezahle, verweist der SPD-Chef auf die klaren Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes: „Das bezahlt der Arbeitgeber, um das klarzustellen.“ Die Arbeitgeber seien hier in der Pflicht, auch weil es ihnen nutzen, wenn ein kompletter Lockdown angewendet werde. Walter-Borjans besteht auf einem „Monitoring“, mit dem „nachverfolgt“ werden soll, ob die Testpflicht auch eingehalten werde. Zur Frage, ob ein Beschluss des Bundeskabinetts zur Testpflicht am Dienstag sicher sei, antwortet der SPD-Chef, ein solcher formeller Beschluss sei nicht erforderlich, das Kabinett müsse die Änderung der Arbeitsschutzverordnung durch Minister Heil lediglich zur Kenntnis nehmen.
Anspruch auf wöchentliche Tests
Konkret plant Hubertus Heil, dass alle Mitarbeiter*innen künftig ein Anrecht auf einen Corona-Test pro Woche bekommen. Beschäftigte, die viel Kundenkontakt haben oder mit Lebensmitteln arbeiten, sollen einen Anspruch auf zwei Tests erhalten. Eine Bescheinigungspflicht soll es nicht geben. Damit soll es ausreichen, wenn Arbeitgeber*innen die Selbsttests zur Verfügung stellen. Möglich sein sollen auch Kooperationen mit Apotheken für Tests mit einem Zertifikat.
Da die Homeoffice-Regel am 30. April ausläuft, will der Bundesarbeitsminister diese in der Arbeitsschutzverordnung verlängern. „Wo es möglich ist, muss im Homeoffice gearbeitet werden“, betont Hubertus Heil.