Bund und Länder: Härtere Corona-Regeln, Ausnahmen für Weihnachten
imago images/Rene Traut
Ursprünglich hatten Bund und Länder angedacht, das öffentliche Leben lediglich für vier Wochen massiv zurückzufahren. Eine Art Wellenbrecher-Lockdown sollte es sein, um die Infektionszahlen deutlich zu senken und unter den Sieben-Tage-Wert von 50 Infektionen pro 100.000 Personen zu drücken. Das hat nicht funktioniert. Zwar wurde das exponentielle Wachstum der Corona-Zahlen ausgebremst, dennoch stabilisieren sich diese auf einem hohen Niveau. Deswegen beraten die Ministerpräsident*innen und die Bundesregierung am Mittwoch erneut über notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Einige zentrale Übereinkünfte sind bereits jetzt bekannt geworden.
Bis wann sollen die Beschränkungen verlängert werden?
Laut einer Vorlage zum Bund-Länder-Gipfel sollen die aktuell gültigen Maßnahmen des Teil-Lockdowns zunächst bis zum 20. Dezember verlängert werden. Allerdings enthält das Papier auch eine Öffnungsklausel, wonach einzelne Bundesländer bereits vorher die Beschränkungen zum Teil aufheben können. Voraussetzung ist, dass der Inzidenzwert unter 50 sinkt, es sind aber noch weitere Bedingungen denkbar.
Welche weiteren Beschränkungen sollen künftig gelten?
Die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen sollen noch einmal verschärft werden. Demnach sollen sich künftig nur noch maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten privat treffen dürfen. Bislang waren zehn Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sollen von dieser Regelung ausgenommen sein. Allerdings hat Schleswig-Holstein bereits angekündigt, diese strengeren Kontaktbeschränkungen nicht mittragen zu wollen. Mit einer Inzidenz von 47 weist das nördlichste Bundesland aktuell den deutschlandweit niedrigsten Wert im Ländervergleich auf.
Welche Regelungen sind zur Maskenpflicht geplant?
Die Maskenpflicht soll an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten gelten, also beispielsweise auch dort, wo sich Menschen unter freiem Himmel entweder auf engem Raum oder für längere Zeit aufhalten. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies soll allerdings nicht am Arbeitsplatz selbst gelten, sofern dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.
Was ist für Schulen und Universitäten angedacht?
In denjenigen Regionen, die einen Inzidenzwert aufweisen, der deutlich über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen binnen sieben Tagen liegt, soll künftig ab der siebten Klasse eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. In Hotspots sei darüber hinaus angedacht, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise Hybridunterricht. Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen – mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika und Prüfungen.
Was soll für den Sport gelten?
Für den Sport sind keine Lockerungen geplant. Demnach soll Profi-Sport weiterhin nur ohne Zuschauer*innen möglich sein. Amateursport soll auch künftig ruhen.
Was ist zum Schutz von Pflegeheimen und Risikogruppen geplant?
Für jede*n Pflegebedürftige*n sollen 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden. Darüber hinaus will der Bund gegen eine geringe Eigenbeteiligung ab Anfang Dezember insgesamt 15 FFP2-Masken an Personen verteilen, die Risikogruppen angehören. Diese bieten einen stärkeren Schutz für den oder die Träger*in als einfache Gesichtsmasken.
Welche Regelungen sollen für Weihnachten und Silvester gelten?
Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden. Ausgenommen werden sollen davon Kinder bis 14 Jahren. Bürger*innen sollen sich möglichst vor Weihnachten in Selbstquarantäne begeben. Dies soll auch durch vorgezogene Weihnachtsferien ab 19. Dezember ermöglicht werden. Arbeitgeber*innen sollten prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten.
An Silvester soll auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen Feuerwerk untersagt werden. Grundsätzlich wird empfohlen, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Ein Verkaufsverbot ist hingegen, anders als zeitweise angedacht, nicht vorgesehen.
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo