Inland

Bund fordert Geld von Städten zurück - Kommunalvertreter: Glatter Wortbruch

von Stefan Grönebaum · 5. Oktober 2005
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Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) will von den Kommunen rd. 3 Milliarden Euro zurückfordern, die der Bund als Anteil an den Unterkunftskosten für ALG-II-Empfänger bezahlt hat. Der Gesetzentwurf, der dem Bundeskabinett heute zum Beschluss vorlag, soll die Beteiligungsquote des Bundes für die Jahre 2005 und 2006 von 29,1 auf nahezu null Prozent absenken.

Damit will Clement einen Teil der Mehrkosten von Hartz IV wieder herein holen: Für 2005 rechnet der Bund mit 26 statt geplanter 14,6 Milliarden Euro Kosten. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften liegt mit 3,66 Millionen um eine Million über den Annahmen. Die Kommunen verlieren durch Hartz IV die Kosten für die Sozialhilfeempfänger. Im Gegenzug übernahmen sie zu 70,9 Prozent die Unterkunft. Der Bund garantierte ihnen eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro im Jahr. Die Aufteilung der Kosten sollte nach dem Revisionstermin am 1. Oktober beginnen. Clement will nun ab kommende Woche darüber verhandeln.

Die dürften schwierig werden: Clements Parteifreund Roland Schäfer, Bürgermeister von Bergkamen und Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, bezeichnet den Gesetzentwurf als "glatten Wortbruch". Die Bundesregierung hätte wiederholt eine Entlastung um 2,5 Milliarden Euro zugesagt, nun treibe der Bund "die Kommunen in den ruin", so Schäfer. Die Streichung des Bundesanteils mache allein für das Jahr 2005 ca. 3,2 Milliarden Euro aus, die nun die Kommunen zu tragen hätten. Auf dieser Grundlage seien diese nicht mehr in der Lage, zum Gelingen von Hartz IV beizutragen. Städtetagsgeschäftsführer Dr. Stephan Articus nennt das Vorgehen Clements "inakzeptabel" und hält sogar eine höhere Bundesbteiligung für möglich.

Financial Times Deutschland vom 5. Oktober; www.bmwa.bund.de; www.dstgb.de; www.staedtetag.de

Autor*in
Stefan Grönebaum

war von 1994 bis 1998 Büroleiter und Persönlicher Referent des SPD-Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Fikentscher.

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