Inland

Brutale Gewalttat mit politischem Hintergrund

von Dirk Farke · 21. September 2014

Freiburg – Am Freiburger Landgericht begann vor rund zwei Wochen die Verhandlung gegen den Ortenauer Neonazi Florian S. (30). S. wird beschuldigt, am 1. Oktober letzten Jahres auf einem Parkplatz im Kaiserstuhl mit Vollgas in eine Gruppe Nazigegner gefahren zu sein und einen von ihnen schwer verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Neonazi vor, absichtlich in die Menschengruppe gefahren zu seien, um sie zu töten.

Bisher weigert sich der Angeklagte hartnäckig, sich zum Tathergang zu äußern. Über seine Pflichtverteidigerin ließ er lediglich verlauten, dass er als Versicherungsvertreter tätig, mittlerweile Vater eines Sohn sei und sich von der rechten Szene abgewandt habe.

Antifaschisten „in Notwehr die Klinge fressen lassen“
Zuvor jedoch legte der Angeklagte mehrfach Zeugnis seiner Gewaltbereitschaft und seiner politischen Gesinnung ab: vom Amtsgericht Offenburg wurde er wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und wegen übler Nachrede verurteilt, bei der baden-württembergischen Landtagswahl 2011 trat er als Kandidat für die NPD im Enzkreis an. Die ihm vorgeworfene Tat am 1. Oktober 2011 beging S. in seiner Bewährungszeit, zu der eine siebenmonatige Freiheitsstrafe des Amtsgerichtes Offenburg ausgesetzt war. Außerdem sind derzeit  zwei weitere Verfahren, unter anderem wegen Volksverhetzung, gegen  den Neonazi anhängig. Unangenehm dürfte es sich für S. darüber hinaus auswirken, dass er kurz vor der Tat auf Youtube Hetzlieder gegen Juden publizierte und auf Facebook ankündigte, er warte nur darauf, von Antifaschisten angegriffen zu werden, um sie dann „in Notwehr die Klinge fressen zu lassen“.

In den Abendstunden des 1. Oktober wartete S. in der Nähe der idyllischen Kaiserstuhlgemeinde Riegel in seinem Wagen auf einem Pendlerparkplatz auf rechtextreme Gesinnungsgenossen, um gemeinsam zu einer Party der „Kameradschaft Südsturm Baden“ zu fahren. Auf dieser Veranstaltung wollten die Neonazis Geld sammeln für eine Demonstration am 22. Oktober in Offenburg, bei der auch perfiderweise auch der Jahrestag der Deportation badischer Juden nach Gurs im Jahre 1940 „gefeiert“ werden sollte. Die Offenburger Antifa hatte jedoch Wind von dem clandestinen rechten Treffpunkt bekommen. Acht Nazigegner beschlossen daraufhin spontan, mit zwei Autos zu dem rund 30 Kilometer entfernten Parkplatz zu fahren und dem Angeklagten einen Besuch abzustatten.

Mit Vollgas auf die jungen Leute zugeschossen
Die Vorsitzende des Freiburger Schwurgerichts, Eva Kleine-Cosak, fragt nach den Gründen für den Besuch auf dem Parkplatz. „Teils aus Neugier“, „um einfach mal zu schauen, wer noch da ist“, „um antifaschistische Präsens zu zeigen“, erhält sie von den Jugendlichen zur Antwort. „Einen genauen Plan und so, hatten wir nicht“, resümiert einer der als Zeugen anwesenden jungen Antifaschisten.

Fünf der nach Riegel gefahrenen jungen Leute begaben sich über eine Brücke zu dem Pendlerparkplatz. Unterwegs vermummten sie sich. Der Angeklagte wurde in seinem Auto sitzend sofort erkannt, „von verschiedenen Fascho-Aufmärchen“. Als S. die Jugendlichen erblickte, startete er seinen Mitsubishi-Colt. Doch anstatt auszuweichen und an der Gruppe vorbeizufahren, schoss er mit Vollgas auf die Gruppe der jungen Leute zu. Der 21-jährige Auszubildende Alex K. konnte nicht mehr zur Seite springen, er flog zunächst gegen die Windschutzscheibe, schoss dann über das Autodach und schlug hart auf den Asphalt auf. Die geschockten Jugendlichen stürzten zu ihrem schwer blutenden und krampfenden Kameraden. „Ich hatte Angst, dass er stirbt“, sagt seine als Nebenklägerin vor Gericht auftretende 21-jährige Freundin.

Alex K. wird sofort mit Rettungshubschrauber in die Freiburger Universitätsklinik geflogen. Er erleidet eine schwere Gehirnblutung, liegt wochenlang im Krankenhaus, hat auch nach einer Reha-Maßnahme noch Sprachstörungen und ist noch heute traumatisiert.

In einer ersten polizeilichen Vernehmung nach der Tat berief sich der Neonazi auf Notwehr. Er sei in Panik geraten und deshalb in die Gruppe hinein gefahren.

Das Gericht hat als nächstes zu klären, ob S. auch gefahrlos an der Gruppe hätte vorbeifahren können, oder ob die Räumlichkeiten auf dem Parkplatz so eng sind, dass dies nicht möglich war. Der Prozess wird deshalb in dieser Woche zunächst mit einem Ortstermin fortgesetzt.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare