Inland

Bewährungsstrafe für Otto Theel

von Stefan Grönebaum · 15. Mai 2008

Otto Theel, 67, Abgeordneter der Linkspartei im brandenburgischen Landtag, ist wegen Vorteilsannahme im Amt vom Landgericht Neuruppin zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss Theel 3 000 Euro als Auflage zur Bewährung an die Staatskasse zahlen. Im ersten Anlauf war der Prozess im Januar wegen Befangenheit eines Richters geplatzt, der für Februar geplante zweite Versuch war wegen Krankheit des Beschuldigten abgesetzt worden.

Theel, der von 1994 bis 2004 Bürgermeister von Neuruppin war, hatte in dem Verfahren eingeräumt, er habe einen Hotelinvestor um einen Kredit von 70 000 Euro für seinen Sohn gebeten. Im Gegenzug soll er das Bauvorhaben gefördert haben. So habe er versucht, durch falsche Angaben bei der Investitionsbank des Landes die bestmöglichen Förderbedingungen heraus zu holen. Über einen möglichen Subventionsbetrug entschied das Gericht nicht. Die Aussage Theels bewertete das Gericht "im weitesten Sinne" als Eingeständnis: Ihm habe klar sein müssen, dass der Investor für das Darlehen das "Wohlwollen" des Bürgermeisters erwartete.

Der BILD-Zeitung zufolge will Theel darüber nachdenken, sein Mandat aufzugeben. Laut SPD-Fraktionschef Günter Baaske müsse Theel mit seiner Partei "überlegen, welche Konsequenzen er ziehen will." Für Thomas Nord, Vorsitzender der Linkspartei in Brandenburg, könne es eine endgültige Bewertung erst geben, wenn auch der Vorwurf des subventionsbetrugs entschieden sei. Theel habe keine persönlichen Vorteile erlangt, die Stadt habe keinen Nachteil erlitten und Theel bürge mit seinem Privatvermögen: "Für mich bleibt Otto Theel ein erfolgreicher und integrer Bürgermeister."

Quellen: Berliner Morgenpost, BILD Berlin-Brandenburg, Der Tagesspiegel vom 15. Mai

Autor*in
Stefan Grönebaum

war von 1994 bis 1998 Büroleiter und Persönlicher Referent des SPD-Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Fikentscher.

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