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Berlin-Wahl muss wiederholt werden: Wie es jetzt weitergeht

Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen aus dem Jahr 2021 sind ungültig und müssen wiederholt werden. Das hat das Landesverfassungsgericht entschieden. Der Wahltermin gilt bereits als sicher.
von Kai Doering · 16. November 2022
Alles auf Anfang: Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin müssen wiederholt werden.
Alles auf Anfang: Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin müssen wiederholt werden.

Das Urteil war von vielen erwartet worden, ist aber trotzdem ein Paukenschlag. Das Landesverfassungsgericht hat die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den kommunalen Parlamenten in den zwölf Bezirken aus dem September 2021 für ungültig erklärt. Sie müssen nun innerhalb von 90 Tagen wiederholt werden.

Die Berliner Richter*innen sehen schwere Wahlfehler. In zahlreichen Wahllokalen hatte es im vergangenen Jahr fehlende Wahlzettel und Wahlkabinen gegeben. Wahllokale waren auch deutlich länger als bis 18 Uhr geöffnet. Die Landeswahlleiterin hatte wegen der Fehler bereits im vergangenen Jahre ihren Rücktritt erklärt.

Alle Kandidat*innen müssen erneut antreten

„Wir respektieren dieses Urteil“, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) in einem Statement vor der Presse und kündigte an: „Der Berliner Senat wird keine Beschwerde dagegen einlegen.“ Die Stadt werde „weder organisatorische, noch finanzielle Aufwendungen scheuen“, um für einen reibungslosen Ablauf der Wiederholungswahl zu sorgen. Der Senat habe sich gemeinsam mit den neuen Landeswahlleiter bereits auf diesen Fall vorbereitet. Für Mittwochabend hat Giffey zu einer Sondersitzung des Senats eingeladen. Am Donnerstag wird sie eine Regierungserklärung im Abgeordnetenhaus abgeben.

Die Wahlwiederholung dürfte am 12. Februar 2023 stattfinden, dem letzten Sonntag innerhalb der 90-Tage-Frist. Auf diesen Termin haben sich die Parteien in Berlin in den vergangenen Wochen bereits eingestellt, nachdem das Landesverfassungsgericht im September in einer vorläufigen Rechtseinschätzung hatte durchblicken lassen, dass es zu einer Wahlwiederholung kommen dürfte.

Da es sich nicht um eine Neu-, sondern um eine Wiederholungswahl handelt, müssen exakt dieselben Kandidat*innen antreten wie im September. Besonders in den Bezirken hat das teilweise kuriose Folgen: In Berlin-Mitte etwa war der grüne Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel im September von der Bezirksverordnetenversammlung abgewählt worden. Er wird nun erneut Bürgermeister-Kandidat der Grünen in Mitte sein.

SPD zeigt sich kämpferisch

Auf Landesebene haben sich die Kräfteverhältnisse in den Umfragen seit der Abgeordnetenhauswahl verschoben. Lag am Wahlabend die SPD mit 21,4 Prozent vorn, rangierte sie in Umfragen zuletzt nur auf Platz drei hinter den Grünen und der CDU. „Das Gericht hat eine sehr weitreichende Entscheidung getroffen, womit wir nun respektvoll umzugehen haben“, erklärte der Vorsitzende der SPD Raed Saleh. Abgeordnetenhaus und Senat würden bis zur Wahlwiederholung „im Interesse der Berlinerinnen und Berliner konzentriert weiterarbeiten“, um die Folgen der Energiepreiskrise aufzufangen.

Kämpferisch zeigte sich der Kassierer der Berliner SPD und Staatssekretär Michael Biel. „Wird ein knackiges, spannendes und offenes Rennen“, twitterte er kurz nach der Gerichtsentscheidung. „Am Ende geht es um eine gute Krisenbewältigung und das faktische Lösen von Problemen in der Stadt. Motto muss sein: Nicht nur reden: Machen und Liefern.“

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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