"Der Bebauungsplan ist ein Kompromiss", sagte Potsdams Bürgermeister Burkhard Exner (SPD). Mit den Anrainern werde nicht mehr verhandelt. Mit dem Plan will die Stadt unter Bezug auf das
brandenburgische Naturschutzgesetz einen öffentlichen Uferpark durchsetzen. Dafür sollen die Anlieger, deren Grundstücke über den Uferweg hinweg bis zum Wasser reichen, eine so genannte
Dienstbarkeit zugunsten der Stadt im Grundbuch eintragen lassen. Im Gegenzug für das Wegerecht können sie dann den Uferweg zum Wasser hin verschieben und ihre Gärten damit vergrößern.
Mit dem vorgelegten Kompromiss will die Stadt den Konflikt mit zwölf Anrainern beilegen. Diese hatten vor knapp drei Wochen den Uferweg für 36 Stunden mit Flatterband und Wachschützern für
Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Die Stadt Potsdam konnte zwar nach einer Eilentscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts die Sperren wieder beseitigen, doch die endgültige juristische
Entscheidung wird erst am 12. Dezember fallen. Dann will das Gericht bei einem Vor-Ort-Termin feststellen, ob es am Griebnitzsee für alle Bürger so genannte Betreuungsrechte nach dem
brandenburgischen Naturschutzgesetz gibt.
Hintergrund des Konflikts am Griebnitzsee sind teilweise ungeklärte Eigentumsverhältnisse und der rechtliche Status des Uferwegs. Er verläuft auf dem ehemaligen Kolonnenweg der
DDR-Grenztruppen und damit über 34 Grundstücke, die im Nationalsozialismus oder im Zuge des Mauerbaus enteignet worden waren. Den heutigen Eigentümern gehören seit der Rückübertragung nach dem
Mauerfall die komplette Grundstücksfläche und damit auch der Uferweg. Die übrigen 50 Uferstreifen-Grundstücke, auf denen der Weg verläuft, sind im Besitz des Bundes und der Stadt Potsdam.
Quellen: Tagesspiegel (16./17.10./05.11.)
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