Bayern-SPD will Bürger über Betreuungsgeld entscheiden lassen
Die SPD in Bayern will die Auszahlung des Betreuungsgeldes stoppen, wenn nötig auch per Volksbegehren. Bezogen auf die Ankündigung Horst Seehofers, das Betreuungsgeld auch nach dem Urteil der Karlsruher Richter auszuzahlen, erklärte Markus Rinderspacher, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag: „Wir werden uns dem energisch entgegenstellen. Dabei denken wir von der SPD auch darüber nach, die bayerische Bevölkerung darüber abstimmen zu lassen. Denn es geht hier um ein zentrales gesellschaftspolitisches Thema.“
Betreuungsgeld als „politischer Irrweg“
Rinderspacher bezeichnete das in seiner bisherigen Form als verfassungswidrig erklärte Betreuungsgeld als „politischen Irrweg“ und warf der CSU vor, „trotzig ihre Ideologie fortzusetzen“. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag habe die „höchste Form von staatlichem Fehlhandeln“ offen gelegt. Das müsse auch die Partei Seehofers akzeptieren und respektieren.
Der CSU-Chef hatte bereits vor der Urteilsverkündung in Karlsruhe erklärt, in Bayern das bei Kritikern als „Herdprämie“ verschriene Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich weiter auszahlen zu wollen. Darüber hinaus forderte er den Bund dazu auf, den Ländern bei der Zahlung der Prämie unter die Arme zu greifen. Eine Regelung, die allein schon aus Gleichbehandlungsgründen zwischen den einzelnen Ländern kaum durchsetzbar sein dürfte.
Rindspacher wirft CSU „Blockadepolitik“ vor
Rindspacher wies darauf hin, dass gerade in Ballungszentren viele Eltern händeringend nach Kita- und Krippenplätzen suchen würden. Mit den Mitteln, die bislang für das Betreuungsgeld ausgegeben wurden, ließen sich erhebliche Verbesserungen des Angebots an Betreuung und frühkindlicher Bildung finanzieren, so Rinderspacher. „Der Freistaat liegt hier im Vergleich der Bundesländer weit zurück – ein Ergebnis der jahrelangen CSU-Blockadepolitik.“
Genau wie der SPD-Fraktionsvorsitzende sprachen sich zahlreiche Vertreter der Parteispitze dafür aus, das eingesparte Geld direkt in den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen zu investieren. Generalsekretärin Yasmin Fahimi erklärte, die SPD habe nie einen Hehl daraus gemacht, „dass sie das Betreuungsgeld für eine Schnapsidee hält“. Sie begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und sprach von einer „klugen Entscheidung für eine Familienpolitik der neuen Zeit“.