Inland

Bayerische SPD-Fraktion klagt zweifach gegen Polizeiaufgabengesetz

In Bayern geht die SPD-Landtagsfraktion juristisch gegen das Polizeiaufgabengesetz vor. Vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht soll geklagt werden. SPD-Spitzenkandidatin Natascha Kohnen rechnet mit einem Erfolg.
von Die Redaktion · 7. Juni 2018
BayernSPD Polizeigesetz Klage
BayernSPD Polizeigesetz Klage

Die SPD-Fraktion im bayerischen Landtag wird gegen das umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht noch in diesem Sommer Klage einreichen. „Wir werden alles tun, um das von der CSU durchgepeitschte Polizeiaufgabengesetz zu stoppen“, sagte die SPD-Spitzenkandidatin Natascha Kohnen auf einer Pressekonferenz am Donnerstag. Sie sei überzeugt, dass dies erfolgreich sei. Das Gesetz beschneide die Freiheit der Bürger. „Deshalb ziehen wir nun vor Gericht. Wir werden unseren Freistaat verteidigen“, so Kohnen.

Mehr Polizisten nötig

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher betonte, dass das Polizeiaufgabengesetz jeden betreffen könne. „Völlig unbescholtene Bürgerinnen und Bürger werden durch dieses Gesetz ihrer Grundrechte beraubt. Und das, ohne einen Zuwachs an Sicherheit.“ Stattdessen seien mehr Polizisten nötig. „Fast jede zehnte Stelle bei der Polizei ist derzeit schlicht nicht einsetzbar. Die Überstunden der Übrigen steigen auf immer neue Rekordhöhen“, führte er aus.

Für die beiden Klagen hat die SPD-Fraktion den Polizeirechtler Mark A. Zöller von der Universität Trier als Prozessbeauftragten gewinnen können. Nach seiner Expertise schafft das PAG erhebliche Erweiterungen bei den Eingriffsbefugnissen der Polizei, die weit über den Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen hinausgehen. „Da haben Überwachungsphantasten ihre Wunschträume verwirklicht. Das sprengt jegliches rechtsstaatliche Maß“, sagte Zöller.

Verfassungsrechtlich problematisch

Im Mittelpunkt der SPD-Klagen steht der völlig unzureichend definierte, schwammige Begriff der „drohenden Gefahr“, auf den sich viele Detailregelungen des Gesetzes beziehen. „Und damit sollen dann Polizeibeamte in den Einsatz geschickt werden? Das ist eine Zumutung, auch für die Polizei. Dadurch verstößt das PAG klar gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot“, kritisierte Zöller.

Er betonte, dass das PAG verfassungsrechtlich bedenklich sei: „Die Mängelliste umfasst 20 Artikel. Und da geht es nicht um rechts- oder parteipolitisch auslegbare Meinungsunterschiede, sondern um ganz erhebliche Verstöße gegen unsere Verfassung.“

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