Der Flughafen Berlin-Tegel darf gegen den Willen der Fluggesellschaften Germania, Air Berlin, dba, Hapag-Lloyd und Hapag-Lloyd Express geschlossen werden. Mit ihrer Klage gegen den Widerruf
der Betriebsgenehmigung sind diese gescheitert. Das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, die Kläger seien in ihren Rechten nicht verletzt. Der Luftverkehr in Tegel darf nun, wie geplant
genau sechs Monate, nachdem in Schönefeld die beiden Start- und Landebahnen in Betrieb genommen worden sind, beendet werden. Nach dem jetzigen Stand der Planung für den Großflughafen Berlin
Brandenburg International (BBI) würde die Anlage Tegel dann 2012 geschlossen werden. Parallel dazu laufen bereits die Verfahren des Senats, um die Planfeststellung aufzuheben, die beide Standorte
noch als Flughafen ausweisen.
Laut dem Urteil des OVG sei es grundsätzlich zulässig, das ein Flughafen im Einverständnis mit den Betreibern geschlossen wird. Ein Luftfahrtunternehmen habe keinen Anspruch, dass ein von ihm
genutzter Flughafen auf Dauer erhalten bleibt. Die Airlines seien lediglich dahingehend beeinträchtigt, dass sie von Tegel nach Schönefeld umziehen müssen, dort erwartete sie aber ein
"funktionsfähiger Ersatzstandort".
Gudrun Bechtloff, Rechtsanwältin der Airlines, bezeichnete die geplante Schließung als einen "Einschnitt in die Existenz der Unternehmen". Die Fluggesellschaften hätten in Tegel investiert
und ihr Erfolg hinge davon ab, ob sie Tegel anfliegen dürften. Da es in Schönefeld zu einer völlig neuen Wettbewerbssituation komme, könnte es sein, dass sie ihren Flugbetrieb künftig nicht mehr
durchführen könnten.
Tegel arbeitet seit langem am Rande der Kapazität, ist aber aufgrund der schnell erreichbaren Autobahn sehr beliebt. Trotz der Schließung werden neue Abfertigungspositionen und Terminal
gebaut, das 2006 öffnet.
Quelle: Tagesspiegel, Berliner Zeitung; 25.11.05
von Heike Tessmer
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