Inland

Auf dieses Integrationsgesetz haben sich SPD und Union geeinigt

Jahrelange hatte die SPD ein Integrationsgesetz gefordert, jahrelang hatten CDU und CSU blockiert. Nun hat sich die Koalition auf wichtige Eckpunkte für ein solches Gesetz verständigt. Damit soll die Integration von Migranten in Gesellschaft und Arbeitsmarkt gefördert werden.
von Lars Haferkamp · 14. April 2016
placeholder

Bis zum frühen Morgen hatten die Spitzen von SPD, CDU und CSU verhandelt, dann stieg weißer Rauch über dem Kanzleramt auf: Deutschland bekommt ein Integrationsgesetz. Die Parteien einigten sich auf die wichtigsten Eckpunkte. Schon im Mai will die Bundesregierung das Gesetz auf ihrer Klausurtagung in Meseberg beschliessen.

Eckpunkte zum Integrationsgesetz

Konkret sieht das Eckpunktepapier vor, aus Bundesmitteln 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber zu schaffen. Damit sollen sie niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Die Vorrangsprüfung, ob ein Arbeitsplatz zuerst durch einen Bundes- oder EU-Bürger besetzt werden kann, soll bei Asylbewerbern und Geduldeten für drei Jahre entfallen. In diesem Zeitraum wird auch eine Tätigkeit als Leiharbeiter möglich. Dies soll gelten, wenn die Arbeitslosigkeit in einem Bundesland und im Bereich der entsprechenden Arbeitsagentur unter dem Durchschnitt liegt.

Ausbildung wird erleichtert

Mehr Rechtssicherheit für Geduldete soll es während der Ausbildung geben. In dieser Zeit erhält der Auszubildende eine Duldung. Für eine anschließende Beschäftigung wird der Aufenthalt für weitere zwei Jahre ermöglicht. Das Aufenthaltsrecht wird bei Straffälligkeit widerrufen.

Vereinbart wurde auch eine Pflicht der Asylbewerber zur Mitarbeit bei angebotenen Integrationsmaßnahmen. Bei Ablehnung oder Abbruch der Maßnahme drohen Leistungskürzungen. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis anerkannter Flüchtlinge wird von den erbrachten Integrationsleistungen abhängig gemacht.

Bessere Wertevermittlung

Um die Wertevermittlung zu stärken, sollen die Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs von 60 auf 100 erhöht werden. Die Wartezeiten auf einen Integrationskurs sollen von bisher drei Monaten auf sechs Wochen verkürzt werden.

Damit die Bundesländer die Integration sicherstellen können und die Bildung von sozialen Brennpunkten vermieden wird, soll es eine gleichmäßige Verteilung von Asylbewerbern durch eine Wohnsitzzuweisung geben. Über die konkrete Ausgestaltung sollen die Regierungschefs von Bund und Ländern auf ihrer Konferenz am 22. April entscheiden.

Schlagwörter
Autor*in
Lars Haferkamp
Lars Haferkamp

ist Chef vom Dienst und Textchef des vorwärts.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare