Auch bei Leiharbeit: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Thomas Trutschel/photothek.net
Um den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern, wurde bereits 2013 im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im Kapitel „Gute Arbeit und Soziale Sicherheit“ festgelegt, die Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher gesetzlich auf 18 Monate zu begrenzen. Außerdem heißt es dort, dass Leiharbeitnehmer künftig spätestens nach neun Monaten „hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden“ sollen. Das entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach Arbeitnehmer gleichen Lohn für gleiche Arbeit verlangen können. Und: Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher soll verboten werden.
Nahles will Leiharbeit auf 18 Monate begrenzen
Eingegangen sind diese Vereinbarungen nun in einen Gesetzentwurf, den die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Frühjahr 2016 im Kabinett vorlegen wird. Leiharbeit sei ein wichtiges Instrument, um Auftragsspitzen abzufedern, sie dürfe aber kein Einfallstor für Lohndumping und unfaire Arbeitsbedingungen sein, stellt sie darin klar. „Nach 18 Monaten Einsatz in einem Betrieb soll deshalb Schluss sein, es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren per Tarifvertrag einvernehmlich etwas anderes.“ Durch ein Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher „schützen wir reguläre Arbeitsplätze und stärken ehrliche Arbeitgeber“, sagt die SPD-Politikerin und fügt hinzu: „Leiharbeit darf nicht missbraucht werden, um Stammbelegschaften unter Druck zu setzen.“
Kaum veröffentlicht, hagelte es bereits Kritik an dem Gesetzentwurf. Während den Gewerkschaften die geplante Reform in einzelnen Punkten nicht ausreicht, kündigten Arbeitgeber wie schon bei der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns heftigen Widerstand an. Dabei kommt Nahles der Forderung der Unternehmen nach mehr Flexibilität entgegen, wenn sie Arbeitgebern und Gewerkschaften die Möglichkeit gibt, die Höchstüberlassungsdauer per Tarifvertrag zu überschreiten. Denn für Nahles ist die Tarifpartnerschaft in Deutschland eine „einmalige Errungenschaft“. Ihr Ziel ist, „sie weiter zu stärken, wie auch schon beim gesetzlichen Mindestlohn und beim Tarifeinheitsgesetz: Dort, wo sich die Tarifpartner einvernehmlich einigen, soll auch ein höheres Maß an Flexibilität möglich sein.“ Nahles: „Wir schaffen mehr Flexibilität gegen tarifvertragliche Sicherheit.“
Betriebsräte müssen informiert werden
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, die sogenannte Vorratsverleiherlaubnis abzuschaffen. Dadurch wird Arbeitgebern künftig die Möglichkeit entzogen, Arbeitnehmer auf Werkvertragsbasis im laufenden Einsatz nachträglich zu Leiharbeitern zu machen. Darüber hinaus sollen Kriterien festgeschrieben werden, um Werkverträge deutlicher von Arbeitsverhältnissen abgrenzen zu können.
Aber auch die Informationsrechte des Betriebsrates sollen gestärkt werden. Denn gegenwärtig „erhalten Betriebsräte in vielen Fällen keine Informationen darüber, in welchem Umfang und auf welcher Basis Werkverträge in ihrem Unternehmen zum Einsatz kommen“, kritisiert Nahles und ergänzt: „Das liegt daran, dass der Einsatz nicht über den Personalhaushalt abgewickelt wird, sondern über den Sachmittelhaushalt.“
Das wird sich ändern. „In Zukunft muss der Arbeitgeber den Betriebsräten erläutern, wo jemand eingesetzt wird und wofür,“ fordert sie. Das sei ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Nahles: „Wir wollen Werkverträge nicht abschaffen, sondern dafür sorgen, dass sie sauber sind.“
Mehr zum Thema unter: Nahles-Gesetz soll Ausbeutung von Leiharbeitern beenden
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hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.