Inland

Argen verfassungswidrig

von Die Redaktion · 20. Dezember 2007
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Für die rund 5,2 Millionen Hartz-IV-Empfänger soll sich zunächst nichts ändern. Das Bundesverfassungsgericht räumte dem Bund eine Frist bis Ende 2010 ein, um die Betreuung von Arbeitslosen neu zu ordnen.

Die gemeinsam von der BA und den Kommunen betriebenen Arbeitsgemeinschaften ( "Argen") gelten als ein Herzstück der Reformen am Arbeitsmarkt. Sie sind für die Auszahlung der Arbeitslosengeldes II und für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig. Nach Ansicht der Karlsruher Richter sind die Argen als Gemeinschaftseinrichtung von Bundesagentur und kommunalen Trägern jedoch "nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vorgesehen". Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Hassemer sagte, das Urteil sei "keine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, sondern eine Ermunterung, über andere Lösungen nachzudenken".

Scholz gelassen

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz betonte, das Urteil schaffe Klarheit. Alle Betroffenen würden weiterhin Leistungen wie bisher erhalten. "Wir haben Zeit, die Grundsicherung für Arbeitsuchende langfristig tragfähig und effizient zu organisieren. Ich werde dazu Vorschläge machen und versuchen, trotz der langen Übergangsfrist zügig eine Lösung zu finden", sagte Scholz.

Gegen die seit 2004 bestehenden Argen hatten elf Landkreise geklagt. Sie sahen in der gemeinsamen Verwaltung eine Einmischung des Bundes und einen Verstoß gegen das Recht der Kommunen auf kommunale Selbstverwaltung verstoße. Zudem seien den Kommunen Aufgaben übertragen worden, ohne sie mit entsprechendem Geld auszustatten. Dabei ging es vor allem um Hilfen für Unterkunft, Heizkosten und Sonderbedarf von Kindern. Der Deutsche Landkreistag sieht sich laut Hauptgeschäftsführer Prof. Hans-Günter Henneke in der Lage, die gesamte Betreuung der über 5,1 Millionen ALG-II-Empfänger in sog. Kommunalen Dienstleistungszentren zu übernehmen, wenn der Bund die dazu notwendigen Mittel bereit stellt. Die anderen kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Städtetag wie auch die Vereinigung der sozialdemokratischen Kommunalpolitiker in Deutschland, die Bundes-SGK, warnten in ersten Stellungnahmen vor einer "Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit". Sie wollen im Jahr 2008 Vorschläge machen, wie eine sachgerechte Organisationsfrom und Finanzierungsregelung aussehen könnten. Dafür lässt Karlsruhe bis zum 31. Dezember 2010 Zeit. In der Beurteilung der Konsequenzen scheint die große Koalition aber gespalten: Während Olaf Scholz für getrennte Trägerschaften bei Agenturen und Kommunen eintrat, forderte NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) die Bundesregierung auf, die Verwaltung ganz auf die Kommunen zu übertragen.

Quellen: BMA, Spiegel, Reuters, faz- und tagesspiegel-online.de, Financial Times Deutschland vom 21. Dezember, Stellungnahmen unter: www.bundes-sgk.de; www.dstgb.de; www.landkreistag.de, www.staedtetag.de

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