Arbeitsschutz: Wie Deutschland durch den Corona-Winter kommen soll
Ute Grabowsky/photothek.net
Seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 galt die Faustregel: Im Sommer ist das Infektionsgeschehen weniger dramatisch. In diesem Jahr war das durch die Omikron-Variante und die Rückkehr zum gesellschaftlichen Leben anders. Um auf den kommenden dritten Corona-Winter entsprechend vorbereitet zu sein, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun eine neue Arbeitsschutzverordnung vorgelegt, die ab dem 1. Oktober gilt.
Keine Home-Office-Pflicht
„Wir haben aus den Erfahrungen der letzten Jahre gelernt und bereiten uns jetzt schon auf den Herbst und Winter vor. Deswegen haben wir uns auf eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung geeinigt, die den Anforderungen an den Arbeitsschutz im Betrieb unter pandemischen Bedingungen gerecht wird“, erklärt Heil. Weiterhin gelte es, die jeweilige Entwicklung wachsam im Auge zu behalten. Die neue Verordnung ermögliche es den Betrieben, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen. So würden Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden.
Um das Risiko von Ansteckungen am Arbeitsplatz zu senken, enthält die Arbeitsschutzverordnung zahlreiche Maßnahmen, jedoch anders als im vorigen Winter zunächst keine Home-Office-Pflicht und auch keine Testpflicht mehr bei in Präsenz arbeitenden Angestellten. Stattdessen sollen Arbeitgeber*innen lediglich prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten. Außerdem müssen Arbeitgeber*innen weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen.
Maskenpflicht und Kontaktreduzierung
Darüber hinaus müssen Hygienekonzepte weiter umgesetzt und an die jeweilige Situation angepasst werden. Die Devise heißt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften. Auch soll die Maskenpflicht überall dort gelten, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen. Grundsätzlich sind betriebsbedingte Kontakte einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
Die Verordnung tritt am am 1. Oktober in Kraft und gilt bis einschließlich 7. April 2023.
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo