Inland

Arbeitsministerin schaltet Hotline zum Mindestlohn frei

3,7 Millionen Menschen verdienen ab Januar mehr Geld – nämlich Mindestlohn. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles schaute sich in einem Callcenter die Vorbereitungen zur Umsetzung an und schaltete die Mindestlohn-Hotline für Informationen und Beschwerden frei.
von Marisa Strobel · 23. Oktober 2014
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Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro. Und auch wenn er nicht alle Probleme löse, „es ist eine Grundlage, auf der wir aufbauen können“. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zeigt sich an diesem Donnerstag zuversichtlich, dass der Mindestlohn mehr positive als negative Auswirkungen haben werde. „Der flächendeckende Mindestlohn wird für fairen Wettbewerb und faire Löhne sorgen“, so Nahles in Berlin. 3,7 Millionen Beschäftigte sollen von ihm direkt profitieren. 

Bevor die Bundesarbeitsministerin in Rostock die neue „Mindestlohn-Hotline“ freischaltete, besuchte sie einen der fünf größten Callcenter-Betreiber in Berlin, die SNT Deutschland AG. Während die Callcenter-Branche meist eher für Negativschlagzeilen aufgrund von Dumpinglöhnen und heimlicher Überwachung sorgt, zahlt das Berliner Unternehmen bereits durchschnittlich mehr als den Mindestlohn. Das war nicht immer so. „Noch vor acht, neun Jahren lag der Stundenlohn hier bei 6,50 Euro. Den haben wir über die Jahre kontinuierlich angehoben“, berichtet Vorstandsvorsitzender Harry Wassermann. Seit anderthalb Jahren bereite er das Unternehmen nun auf den Mindestlohn vor. Denn 40 Prozent der deutschlandweit 3500 Angestellten lägen mit knapp über acht Euro Stundenlohn noch leicht unter dem Mindestlohn. „Da muss ich mich noch hinarbeiten, weil ich auch mit meinen Auftraggebern darüber verhandeln muss, um das bezahlen zu können“, erklärt Wassermann und macht deutlich, dass Dumpinglöhne mit Dumpingpreisen – und umgekehrt – einhergehen.

„Ein Riegel vor dem Dumping“

„Wir haben in den letzten Jahren einen extremen Preisdruck erfahren“, erzählt Wassermann weiter. Da sei einem auch schon mal von namhaften Unternehmen gesagt worden: „Es war gerade ein Mitbewerber da, der zahlt 6,50 Euro Stundenlohn. Entweder du machst diesen Preis oder du fliegst hier raus.“ In der Lohnuntergrenze wittert Wassermann deshalb die Chance, diese Abwärtsspirale zu unterbinden, auch wenn er einen Bruttomindestlohn von 1475 Euro monatlich als zu niedrig ansieht. „Es ist zumindest mal ein Riegel vor dem Dumping“, so Wassermann. Arbeitsplätze werde der Mindestlohn in dieser Branche hingegen keine vernichten, im Gegenteil: Die Branche wachse dramatisch. Auch ein Abwandern ins Ausland hält Wassermann für unwahrscheinlich: „Ich wüsste nicht, wie Sie in Rumänien nachhaltig mehrere tausende Mitarbeiter rekrutieren könnten, die gut deutsch sprechen.“

Im Anschluss an den Termin ging es für Nahles weiter nach Rostock, um vor Ort die „Mindestlohn-Hotline“ freizuschalten. Diese ist Bestandteil des bereits 1991 eingeführten Bürgertelefons. Insgesamt zehn der 38 Mitarbeiter beantworten montags bis donnerstags zwischen 8 und 20 Uhr Fragen zum Mindestlohn. Unter der Rufnummer 030/60 28 00 28 können sich Bürger bei den geschulten Callcenter-Mitarbeitern über Richtlinien und spezielle Regelungen ihrer Branche informieren. So haben beispielsweise einzelne tarifgebundene Branchen Übergangsregelungen vereinbart, Ausnahmen vom Mindestlohn herrschen unter anderem für Selbständige und Langzeitarbeitslose. Die Hotline nimmt zudem Beschwerden und Hinweise auf Verstöße, auch anonym, auf und leitet Verdachtsfälle weiter an die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll. 

„Die Botschaft der Hotline lautet: Jetzt muss es angepackt werden“, erklärt Nahles und appelliert damit vor allem an diejenigen Arbeitgeber, die sich dem Mindestlohn bislang verweigert haben. Die Unternehmen sollten sich auf den Mindestlohn vorbereiten. „Wer jetzt nicht in die Puschen kommt, den wird es kalt erwischen“, warnt Nahles. 

Parallel zur Hotline informiert die Website www.der-mindestlohn-kommt.de über die gesetzliche Lohnuntergrenze. Neben einer Branchenübersicht und den bestehenden Branchenmindestlöhnen finden sich hier unter anderem ein Glossar und ein Mindestlohnrechner, der einen Vergleich zwischen dem eigenen Bruttomonatsgehalt und dem Mindestlohn aufzeigt. 

Autor*in
Marisa Strobel

ist freie Journalistin in Berlin. Von 2011 bis 2013 hat sie beim vorwärts volontiert.

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