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Antworten auf die wichtigsten Fragen: So funktioniert die Briefwahl

Seit diesem Montag werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl verschickt. Wer per Brief wählen möchte, muss ein paar Dinge beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
von Kai Doering · 16. August 2021
Wer möchte, kann seine Stimmen für die Bundestagswahl jetzt schon per Brief abgeben. Einen speziellen Grund braucht es dafür nicht.
Wer möchte, kann seine Stimmen für die Bundestagswahl jetzt schon per Brief abgeben. Einen speziellen Grund braucht es dafür nicht.

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Juni waren es 29,1 Prozent. Bei der Wahl in Baden-Württemberg im März 51,3 und in Rheinland-Pfalz am selben Tag rund 66 Prozent. Der Anteil an Briefwähler*innen hat in den vergangenen Jahren bereits zugenommen. Wegen Corona bricht er nun alle Rekorde. Auch bei der Bundestagswahl am 26. September rechnet der Bundeswahlleiter mit einem nie da gewesenen Briefwähler*innen-Anteil.

Für die Parteien bedeutet das eine Veränderung ihres Wahlkampfs. Konzentrierten sie sich früher auf die letzten vier bis sechs Wochen vor dem eigentlichen Wahltermin, müssen sie nun deutlich früher um Stimmen werben. Sonst könnte es schon zu spät sein. Schließlich werden die Wahlbenachrichtigungen bereits ab Mitte August verschickt. Wie geht es danach weiter? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchte per Brief wählen. Was muss ich tun?

Wer seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, findet auf der Rückseite des Wahlscheins das Formular, um die Briefwahl zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Formulars umgehend zugesandt. Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.

Ich habe bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchte per Brief wählen. Was muss ich tun?

Der Versandt der Wahlbenachrichtigungen hat gerade erst begonnen. Es kann also noch einige Zeit dauern, bis die Unterlagen ankommen. Den Versandzeitpunkt legt jede Gemeinde individuell fest. Wer nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten möchte, kann auch einen formlosen Antrag bei der Gemeinde stellen. Dazu reicht die Angabe, dass die Stimmabgabe per Briefwahl erfolgen soll. Wichtig ist, den vollen Namen, das Geburtsdatum und die Meldeadresse anzugeben. Viele Gemeinden stellen dafür ein Online-Formular bereit. Wahlschein und Briefwahlunterlagen kommen dann per Post.

Muss ich einen Grund angeben, wenn ich per Brief wählen möchte?

Nein. Die Angabe von Gründen ist zur Beantragung der Briefwahl nicht notwendig.

Kann ich meine Briefwahlunterlagen auch im Rathaus ausfüllen?

Auch das ist ohne weiteres möglich. Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde abholt (also nicht wartet, bis sie per Post zugeschickt werden), kann sie gleich an Ort und Stelle ausfüllen. Das geht spätestens drei Wochen vor der Bundestagswahl.

Bis wann muss ich die Briefwahl beantragt haben?

Eine Beantragung der Briefwahl ist bis zum Freitag vor der Wahl um 18 Uhr möglich, in diesem Fall also bis zum 24. September. Da Post- und ggf. Bearbeitungswege mitberücksichtigt werden müssen, sollte man sich jedoch besser nicht so lange Zeit lassen.

Bis wann muss der ausgefüllte Stimmzettel zurückgeschickt werden?

Der ausgefüllte Stimmzettel muss zum Schluss der Wahllokale (also am 26. September um 18 Uhr) bei der zuständigen Gemeinde eingehen.

Muss ich das Porto für die Briefwahl selbst bezahlen?

Nein. Der Brief mit dem Stimmzettel kann ohne Briefmarke („unfrei“) in jeden Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden.

Wie funktioniert das Wählen im Ausland?

Im Grund genommen genauso wie die Briefwahl innerhalb Deutschlands auch. Allerdings erfolgt der Versand der Wahlbenachrichtigung nicht automatisch. Und der Wahlbrief aus dem Ausland muss auf eigene Kosten frankiert werden? Den genauen Ablauf haben wir hier erklärt.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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