Inland

Amnesty: Kritik an Versammlungsgesetzen in Bayern, NRW und Hessen

Amnesty International hat seinen Jahresbericht veröffentlicht. Darin übt die Organisation auch Kritik an den Versammlungsgesetzen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern. Alle drei gehen auf CDU/CSU-geführte Landesregierungen zurück.
von Jonas Jordan · 28. März 2023
Vor dem hessischen Landtag: Demonstration gegen das schwarz-grüne „Versammlungsfreiheitsegesetz“
Vor dem hessischen Landtag: Demonstration gegen das schwarz-grüne „Versammlungsfreiheitsegesetz“

Kaum eine Woche ist es her, dass der hessische Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen das umstrittene neue Versammlungsgesetz beschlossen hat. Kritiker*innen befürchten, es könne die Rechte von Demonstrant*innen erheblich einschränken. Auch die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, kommentierte: „Dieser Gesetzentwurf verdient aus unserer Sicht keine Zustimmung. Er ist an vielen Stellen trotz nachträglicher Änderungen unkonkret und schränkt die Versammlungsfreiheit maßgeblich ein.“

Amnesty International mit Sorge

Die Regelungen seien restriktiv, die Ausübung der Meinungsfreiheit im Zuge politischer Versammlungen werde erheblich erschwert. „Zudem bleibt die Praxistauglichkeit fraglich, auch hier wird sich das Gesetz beweisen müssen. Über die Verfassungskonformität der Regelungen werden zuletzt die Gerichte entscheiden“, kritisierte Hofmann. Diese Kritik teilt offenbar auch die Nichtregierungsorganisation Amnesty International. Sie sehe „mit Sorge, dass mehr und mehr Bundesländer repressive Versammlungsgesetze erlassen, die das Recht auf friedlichen Protest einschränken und die Befugnisse der Polizei ausweiten, etwa in Nordrhein-Westfalen, Bayern und zuletzt in Hessen".

Mit Blick auf Nordrhein-Westfalen kritisiert Amnesty International, das im Januar 2022 in Kraft getretene neue Versammlungsgesetz schränke die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig ein, indem es staatliche Kontroll- und Eingriffsbefugnisse unangemessen ausweite. Trotz einiger Änderungen, die nach heftiger Kritik im Gesetzgebungsprozess vorgenommen wurden, blieben zahlreiche bedenkliche Regelungen bestehen, wie zum Beispiel die strafrechtliche Sanktionierung für Organisator*innen, die Versammlungen nicht im Vorhinein anmelden.

Kampmann: Gesetz mit repressivem Charakter

Das aktuelle nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz ist auch aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion kritisch zu beurteilen. Durch seinen umfassenden Straftatenkatalog enthalte es in einem wesentlichen Bereich einen repressiven Charakter, urteilt die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Christina Kampmann, auf Nachfrage des „vorwärts“. „Natürlich ist es auch wichtig, in einem Versammlungsgesetz Grenzen der Versammlungsfreiheit und die Befugnis für gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zu definieren, etwa für den Fall gewaltsamer Versammlungen. Hierbei muss aber immer mit Augenmaß vorgegangen werden“, meint Kampmann.

Der Charakter des Versammlungsrechts als „Grundrechtsgewährleistungsrecht“ dürfe dabei jedoch nicht verloren gehen. „In dem Gesetz wurde diesbezüglich eine vernünftige Balance – trotz einiger Nachbesserungen im damaligen Gesetzgebungsverfahren – nicht gewahrt“, kritisiert die SPD-Landtagsabgeordnete. 

Autor*in
Jonas Jordan
Jonas Jordan

ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo

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