Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schaffe Klarheit, sagte Frankf- Walter Steinmeier. " In der neuen konjunkturellen Lage ziehen wir die richtigen Konsequenzen und verzichten auf Einsparungen an anderer Stelle." Trotz der Mehrbelastungen für den Staat infolge des Richterspruches werde es keine Kürzungen oder Steuererhöhungen geben.
Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), kündigte nach dem Urteil an, die alte Pendlerpauschale werde bis Ende 2009 wieder in Kraft gesetzt. Sie bezifferte die Einnahmeausfälle für den Staat für die Jahre von 2007 bis 2009 auf mehr als sieben Milliarden Euro. Da es keine Gegenfinanzierung gebe, sei eine höhere Neuverschuldung die Folge. Eine Neuregelung werde es nicht vor 2010 geben.
Die Bundesregierung hatte Pendlerpauschale Anfang 2007 abgeschafft. Seitdem können Fahrten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundeshaushalt wurde so jährlich um 2,5 Milliarden entlastet. Davon betriffen waren rund 15 Millionen Pendler.
Gegen die Entscheidung hatte es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben. Die Karlsruher Richter urteilten heute, Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte die Entscheidung. "Die Interessen der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind damit gewahrt", erklärten die Finanzexperte Joachim Poß und Hans-Ulrich Krüger.
Ministerium nutzt Urteil als Konjunkturimpuls
Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es am Dienstag, das Urteil habe "nachteilige Konsequenzen für die Reformfähigkeit unseres Landes". Das Ministerium kündigte aber an, die Steuervergütungen auch als Konjunkturimpuls so schnell wie möglich auszuzahlen.
Redakteur bei vorwaerts.de bis September 2009, jetzt Redakteur bei Neue Energie, dem Magazin des Bundesverbands für Windenergie