Im Streit um den Verkauf von Sparkassen an Private scheint es zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission zu einer Einigung gekommen zu sein. Um den im Januar anstehenden Verkauf der
Berliner Sparkasse nicht zu gefährden, stimmte die Bundesregierung zu, dass ein privater Käufer den Namen "Sparkasse" weiterhin führen kann. Gleiches gilt aber nicht für das restliche Bundesgebiet.
Dort müsste ein privater Investor einer eventuell gekauften Sparkasse einen neuen Namen geben. Vorausgegangen war dieser noch nicht endgültigen Einigung ein Streit zwischen Deutschland und der EU,
die der Bundesregierung vorwarf, gerade mit dem Paragraf 40 des Kreditwesengesetzes die Kapitalverkehrsfreiheit zu gefähren. Dieser sieht vor, dass nur öffentlich-rechtliche Institute den Namne
Sparkasse führen dürfen.
Während der Deutsche Sparkassen- und Giroverband die Einigung als eine Verschnaufpause ansieht, sieht man auf Seiten der EU die ausgehandelte Lösung als ersten Schritt in den Einstieg
Privater in die Sparkassen. Eine endgültige Klärung der Frage wird von allen Beteiligten aber erst erwartet, wenn auch im Bundesgebiet eine Veräußerung einer Sparkasse anstehen sollte.
Quellen: FAZ, Stuttgarter Zeitung, 29. November 2006
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