Inland

ACTA ad acta legen

von Markus Winkler · 4. Februar 2012

Das neue internationale Handelsabkommen ACTA erregt derzeit die Gemüter im Netz. Denn es wird befürchtet, dass zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen die Freiheit im Internet eingeschränkt wird und Provider zu Hilfssheriffs gemacht werden.

Lange Zeit war es nur ein Gerücht und wurde nur im Geheimen verhandelt: ACTA - ein neues internationales Handelsabkommen soll den Kampf gegen Produktpiraterie und Verstöße gegen das Urheberrecht besonders im Internet bekämpfen. Doch Kritiker befürchten schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte. vorwaerts.de unterhielt sich mit dem netzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil über das Abkommen und die befürchteten Auswirkungen.

vorwaerts.de: Was ist ACTA und was soll es eigentlich regeln?

Lars Klingbeil: ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement und kann etwa mit Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie übersetzt werden. Es handelt sich also um ein Übereinkommen, mit dem die Durchsetzung internationaler Regelungen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie durch das Setzen eines globalen, so genannten goldenen Standards verbessert werden soll. Unterzeichner sind die USA, die EU, Japan und acht weitere Staaten.

Die Notwendigkeit, Produktpiraterie zu bekämpfen und Urheberrechte zu schützen, ist unbestritten. Allerdings dürfen entsprechende Regelungen nicht dazu führen, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird. Die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen darf nicht soweit gehen, dass letztlich jede Bewegung und Kommunikation im Internet überwachbar wird und jeder Nutzer von Musik- oder Videodateien grundsätzlich unter einem Generalverdacht steht. Auch kann und darf es nicht darum gehen, die Rechtsdurchsetzung im Internet zu privatisieren und die Internetprovider zu Hilfssheriffs der Rechteinhaber zu machen.

Von verschiedensten Seiten wird Kritik am Handelsabkommen geübt. Wo liegen nach ihrer Meinung die kritischen Punkte?

Kritisiert wird völlig zu Recht die mangelnde Transparenz und die Tatsache, dass ACTA weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde. Offenheit und Transparenz müssen auch in solchen Verhandlungen gelten. Informationen zu den Verhandlungen wurden erst auf Drängen zahlreicher NGOs und von Parlamentariern herausgegeben. Doch bis heute wurden nicht sämtliche Unterlagen zum Abkommen zur Verfügung gestellt.

Besonders problematisch sind vor allem die Regelungen zur Rechtsdurchsetzung im Internet. Hier enthält das Abkommen an vielen Stellen vage Bestimmungen, die extrem weit ausgelegt werden können und so einer Beschränkung der Grund- und Freiheitsrechte und einer Beschränkung der Rechtsschutzgarantien führen können.

Welche Auswirkungen werden durch das ACTA befürchtet?

Viele Kritiker befürchten, dass es durch die Umsetzung des Abkommens zu einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung kommt und es insbesondere in den Ländern, in denen es keinen ausreichenden Grundrechtsschutz gibt, zu einer Beschränkung von Grund- und Freiheitsrechte kommt. Besonders die unbestimmten und vagen Rechtsbegriffe sind problematisch. Es verzichtet zum Beispiel auf die juristisch definierten Begriffe wie Grundrechte und rechtstaatliches Verfahren und verwendet statt dessen Begriffe wie Grundprinzipien oder faire Gerichtsverfahren.

Zum anderen verpflichtet das Abkommen die Vertragsparteien zu einer weitgehenden Kooperation der Rechteinhaber und der Provider, also den Unternehmen die einem den Internetanschluss zur Verfügung stellen.

ACTA ist daher nicht gleichzusetzen mit dem Amerikanischen Gesetzesvorhaben SOPA und PIPA. Die Tendenz Grund- und Freiheitsrechte im Interesse der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen aufzuweichen, ist die gleiche. Das ist aus meiner Sicht völlig inakzeptabel.

Also sollen die Internetprovider komplett den Datenverkehr auf Urheberrechtsverstöße überwachen?

Das Abkommen beinhaltet zwar keine Verpflichtung zur Überwachung von Netzwerken. Es gibt aber massive Befürchtungen, dass die Internet-Anbieter dazu gedrängt werden könnten, mit den Rechteinhabern Vereinbarungen zu treffen, gegen Verstöße gegen Marken oder das Urheberrecht selber vorzugehen.

Dies könnte so ausgelegt werden, dass die Anbieter im Rahmen einer Selbstverpflichtung den Internetverkehr auf Urheberrechtsverletzungen hin überwachen müssen – und genau dies scheint die Bundesregierung ja mit ihrem Warnhinweismodell auch anzustreben. Das wäre aus meiner Sicht verfassungs- und europarechtlich nicht haltbar und käme einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gleich.

Die EU-Kommission oder auch die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sehen auf Grund von ACTA keine Veränderung der geltenden Rechtslage in der Europäischen Union. Warum wurde ACTA dann überhaupt ausgehandelt?

Das ist genau die Frage: Wenn das so zutrifft, wozu führt man dann über fünf Jahre Geheimverhandlungen? Ich kenne die Beteuerungen der Bundesregierung und auch der EU-Kommission, aber diese können die Befürchtungen angesichts des nun vorliegenden Textes nicht wirklich ausräumen. Warum verwehrt man sich so vehement der Forderung, das Abkommen vom Europäischen Gerichtshof auf seine Vereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta überprüfen zu lassen?  

Das Verfahren um ACTA ist ja noch nicht endgültig abgeschlossen. Wie geht es mit dem Abkommen jetzt weiter und sehen sie noch eine Möglichkeit ACTA auf dem vorgesehen Weg zu stoppen?

Die EU und zahlreiche Länder haben das Handelsabkommen bereits unterzeichnet. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente müssen dem Abkommen noch zustimmen. Dabei können die Parlamente den Text des Abkommen jedoch nicht verändern, sie können nur zustimmen oder ablehnen. Allerdings hat das EU-Parlament die Möglichkeit den Europäischen Gerichtshof anzurufen und das Abkommen prüfen zu lassen.

In Polen haben wir in den letzten Tagen große Massendemonstrationen gegen ACTA beobachten können. Wünschen Sie sich in Deutschland ebenfalls so viel öffentliche Aufmerksamkeit?

Ich hoffe, dass die öffentlichen Proteste dazu führen, dass noch einmal offen über das Abkommen diskutiert wird und alle Unterlagen und Protokolle auf den Tisch kommen. Außerdem kann der öffentliche Druck auch dazu beitragen, das Europäische Parlament zu überzeugen, das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorzulegen.

Der französische Abgeordnete der sozialdemokratischen S&D-Fraktion im Europäischen Parlament Kader Arif war bis vor kurzem Berichterstatter für ACTA, bevor er aus Protest zurücktrat.
Seine Kritik am Abkommen fasst er selbst wie folgt zusammen: "Keine Einbindung der Zivilgesellschaft, fehlende Transparenz seit Beginn der Verhandlungen, die Unterschrift wurde ohne weitere Erklärung geleistet, die mehrfach geäußerten Bedenken des Europaparlamentes wurden einfach weggewischt".
Warum gibt es bis heute keine klare Absage ans ACTA der Sozialdemokraten in Brüssel oder Deutschland?

Ich finde diesen Schritt sehr beachtlich und er bekräftigt auch meine Bedenken. Die von ihm genannten Punkte teile ich vollständig. Es gibt noch keine abgeschlossene Position, weder in der S&D-Fraktion, noch in der SPD-Bundestagsfraktion. Ich werbe aber dafür, dass zumindest der Europäische Gerichtshof angerufen wird, um die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht und den europäischen Grundrechten zu überprüfen. Darüber hinaus müssen alle Parlamente endlich darauf bestehen, dass solche Geheimverhandlungen endlich Geschichte sind. Diese fehlende Transparenz ist nicht länger hinnehmbar! Auch deshalb lehne ich ACTA in dieser Form ab.

Autor*in
Markus Winkler

ist freier Journalist.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare