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Abstimmung über neue Corona-Regeln: Das sind die nächsten Schritte

Am 23. September läuft das aktuelle Infektionsschutzgesetz aus. Wie die Corona-Schutzmaßnahmen ab Oktober aussehen könnten, hat nun Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärt. Bis diese gelten, muss der Vorschlag aber noch einige Hürden nehmen.
von Benedikt Dittrich · 4. August 2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Das zurzeit noch gültige Infektionsschutzgesetz hat ein Verfallsdatum: Am 23. September verliert es in der jetzigen Form seine Gültigkeit. Eine Reihe von bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen hätte damit keine Rechtsgrundlage mehr und müssten fallen – die Maskenpflicht im Fernverkehr zum Beispiel. Eine Situation, da ist man sich zwischen Gesundheits- und Justizministerium einig, die so nicht eintreffen darf. Denn die Corona-Pandemie ist eben noch nicht vorbei, täglich sterben noch knapp 200 Menschen direkt oder indirekt an einer Corona-Infektion. An sinkende Infektionszahlen im Herbst und Winter glaubt im Kabinett auch offensichtlich niemand.

Damit ab dem 1. Oktober die neuen Corona-Regeln wirklich angewandt werden können, muss die Änderung des Infektionsschutzgesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. So sieht der Ablauf aus:

August: Abstimmung im Kabinett

Den ersten Schritt hat die Gesetzesnovelle dabei laut der zuständigen Ministerien bereits geschafft: Im Kabinett sind die Änderungen demnach bereits ausgehandelt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Justizminister Marco Buschmann (FDP) sowie Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) stellten am Mittwoch die neuen Corona-Regeln am Mittwoch der Öffentlichkeit vor. Der Beschluss im Kabinett soll noch im August kommen.

September: Laufendes Verfahren im Bundestag

Dem würde dann das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag folgen. In diesem Fall soll die Änderung des Infektionsschutzgesetzes aber in einem bereits laufenden Verfahren ergänzt werden. Damit würde eine erste Lesung entfallen, denn über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde schon zuvor im Bundestag beraten: Die erste Lesung dazu am 5. Juli, noch vor der Sommerpause.

Sofern sich nun die Ausschüsse des Bundestags zeitnah mit dem neuen Entwurf befassen, könnte also noch im September im Parlament die Gesetzesänderung verabschiedet werden. Die erste Sitzungswoche beginnt am 6. September, bislang ist die zweite und dritte Lesung des geänderten Infektionsschutzgesetzes für den 8. September terminiert. Die nächste Hürde wäre dann gemeistert, wenn der Bundestag den Gesetzesentwurf annimmt.

September: Bundesrat tagt am 16. September

Kaum verwunderlich ist, dass das Infektionsschutzgesetz auch den Bundesrat passieren muss – so liegt ein Großteil der Verantwortung beim Gesundheitsschutz ja ohnehin bei den Ländern. Das gilt auch für die neuen Corona-Regeln. Deswegen muss auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, was am 16. September möglich wäre. Dann tagt er Bundesrat das erste Mal nach der Sommerpause.

Abschluss: Verkündung und Veröffentlichung

Es ist immer der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren: Das Gesetz muss nach dem Beschluss vom Bundespräsidenten unterschrieben und verkündet werden. Nach der Veröffentlichung kann es in Kraft treten. Ein Prozess der auch immer einige Tage in Anspruch nimmt – weshalb es für die Zeit zwischen dem 23. September bis zum 1. Oktober wohl eine Übergangsregelung geben wird, damit ein nahtloser Übergang bei den Corona-Regeln möglich ist.

Neue Coronaregeln gültig bis Ostern

Der jetzt vorgestellte Corona-Intrumentenkasten soll – so schlagen es jedenfalls Lauterbach und Buschmann vor – bis Ostern 2023 gelten. Genauer: Bis Karfreitag, den 7. April, also bis in allen Bundesländern die Osterferien eingeläutet worden sind.

Welche Maßnahmen das sind und was die Corona-Regeln mit Winterreifen und Schneeketten zu tun haben: Das schlagen Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann für den kommenden Corona-Herbst und -Winter vor.

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