Steuerhinterziehung in sieben schweren Fällen. So lautet das Urteil des Landgerichts München gegen FC-Bayern-Chef Uli Hoeneß. Die Richter verhängten eine Haftstrafe von 3,5 Jahren.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Vormittag eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Eine wirksame Selbstanzeige liege nicht vor. Sie müsse zumindest so viele Angaben enthalten wie eine Steuererklärung, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, was aber im Fall Hoeneß bis heute nicht der Fall sei. Die Höhe des Strafantrags richte sich nach der Höhe der Steuerverkürzung, also 27,2 Millionen Euro, und nach besonders gewichtigen Gründen für eine Aussetzung einer Freiheitsstrafe. Diese lägen jedoch nicht vor, betonte der Sprecher. Die Lebensleistung von Hoeneß stünde in keinem Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung und könne deshalb nicht berücksichtigt werden. Der mediale Rummel um Hoeneß und dass er öffentlich an den Pranger gestellt worden sei, seien ebenfalls keine Milderungsgründe.
Verteidigung: Selbstanzeige gilt
Naturgemäß sah die Verteidigung die Sachlage völlig anders. Sie plädierte auf Einstellung des Verfahrens, da die Selbstanzeige wirksam sei, so Gerichtssprecherin Andrea Titz. Die Selbstanzeige habe alle Kriterien erfüllt, die der Gesetzgeber und der Bundesgerichtshof forderten. Sie sei rechtzeitig und vollständig abgegeben worden. Lediglich ein fehlender Satz könne beanstandet werden. Damit hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass für bestimmte Veranlagungszeiträume die Gewinne zu schätzen seien, berichtete Titz. Falls das Gericht die Wirksamkeit der Selbstanzeige nicht feststellen werde, habe die Verteidigung eine Bewährungsstrafe gefordert, so Titz weiter.
Uli Hoeneß habe sich in seinem Schlusswort den Ausführungen seines Verteidiger angeschlossen.
Wie das Gericht entscheiden werde, sei nicht absehbar, sagte Titz. Richter Rupert Heindl will um 14 Uhr das Urteil verkünden.