Inland

30 Jahre mehr Demokratie im Betrieb

von Vera Rosigkeit · 19. März 2006
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PD Dr. Karl Lauschke, Historiker und Politikwissenschaftler, zeichnet darin anhand von zahlreichen Dokumenten das langwierige Tauziehen um die Arbeitnehmermitbestimmung nach. Insgesamt reichten die Auseinandersetzungen über fast zwei Jahrzehnte - von 1962, als der Deutsche Gewerkschaftsbund einen ersten Gesetzentwurf vorlegte, bis zum März 1979. Drei Jahre nach der Verabschiedung stellte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Mitbestimmungsgesetzes fest.

Lauschkes Analyse macht deutlich, dass der dabei gefundene Kompromiss schließlich zwar von einer breiten politischen Mehrheit aus SPD, FDP und großen Teilen der oppositionellen Union getragen wurde. Sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeberverbände waren dagegen unzufrieden mit dem Gesetz. Auf der Seite der Arbeitnehmervertreter herrschte Enttäuschung, weil beispielsweise durch das Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden keine volle Parität wie im Modell der Montanmitbestimmung erreicht wurde. Der DGB-Vorsitzende Heinz-Oskar Vetter nannte das Gesetz "die größte Enttäuschung" seiner Amtszeit.

Quellen: Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung

Hubertus Heil und Ottmar Schreiner: 30 Jahre Mitbestimmungsgesetz - Mehr Demokratie im Betrieb

Karl Lauschke: Auf dem langen Marsch

Karl Lauschke: Mehr Demokratie in der Wirtschaft. Die Entstehungsgeschichte des Mitbestimmungsgesetzes von 1976. Düsseldorf 2006.

Mehr Informationen zum Thema Unternehmensmitbestimmung unter:

Magazin Mitbestimmung 03/2006

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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