BAföG und Co.: Wie die Bundesregierung Studierende unterstützt
Ute Grabowsky/photothek.net
Das Studierendenwerk fordert eine Anpassung des BAföG-Regelsatzes auf das Niveau des Bürgergeldes von 502 Euro. Das wären 50 Euro mehr als aktuell vorgesehen. Was halten Sie von dieser Forderung?
Wir haben den BAföG-Satz im August letzten Jahres um 5,75 Prozent angehoben. Das war eine ordentliche Steigerung. Allerdings war zum Zeitpunkt der Reform die Entwicklung gerade bei den Preissteigerungen noch nicht so absehbar wie jetzt. Sie trifft aber nicht nur Studierende, die BAföG beziehen, sondern alle. Das haben wir bei den Entlastungsmaßnahmen berücksichtigt.
Ich unterstütze die Forderung des Studierendenwerks nach einer regelmäßigen Anpassung des Regelsatzes. Es kann nicht sein, dass wir alle paar Jahre politisch diskutieren und zu irgendeinem Kompromiss finden müssen. Wir brauchen einen Mechanismus, um eine regelmäßige Anpassung durchzuführen. Das ist aber nicht leicht, sondern ein sehr komplexer Prozess, wie man am Beispiel der Berechnung des Regelsatzes beim Bürgergeld sieht. Studentische Warenkörbe sind andere als die von Bürgergeld-Beziehenden.
Auch bei den Einmalzahlungen liegen Studierende mit einer Pauschale von 200 Euro unter der Pauschale von 300 Euro, die beispielsweise Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen erhalten haben. Wie begründet sich dieser Unterschied?
Begründet wird diese Regelung damit, dass die Lebenshaltungskosten von Studierenden etwas geringer sind. Anmerken muss man bei diesem Vergleich aber auch, dass Studierenden die 200 Euro steuerfrei ausgezahlt werden, während Rentner*innen die Pauschale versteuern müssen. Gleichwohl sind Studierende in den Entlastungspaketen der letzten Monate deutlich berücksichtigt worden. Konkret haben Studierende im BAföG-Bezug die Heizkostenzuschüsse 1 und 2 erhalten. Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhielten alle Studierenden, ebenso die 300 Euro Energiepauschale für die, die einem Minijob nachgingen. Damit haben wir nochmals rund 75 Prozent der Studierenden erreicht. Profitieren konnten Studierende auch vom Neun-Euro-Ticket und von der Energiepreisbremse. Da ist einiges zusammengekommen.
Welche Verbesserung sind angestrebt?
Bereits im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Finanzierung des BAföG strukturell umgestellt wird. Künftig soll es einen elternunabhängigen Garantiebertrag geben, der sich an der noch einzuführenden Kindergrundsicherung orientieren wird. Darauf kommt ein elternabhängiger BAföG-Anteil. Zudem wollen wir eine Absenkung des Darlehensanteils, um jungen Menschen die Angst vor Verschuldung am Ende eines Studiums zu nehmen. Aktuell ist es bei 10.000 Euro gedeckelt.
Welche Forderungen aus dem Koalitionsvertrag sind der SPD besonders wichtig?
Wir möchten für Bezieher*innen aus Bedarfsgemeinschaften eine Studienstarthilfe einführen. Diesen Gedanken haben wir von der Initiative arbeiterkind.de übernommen, weil es in der Regel eine Zeit dauert, bis der Antrag vom BAföG-Amt genehmigt ist und die erste Auszahlung erfolgt. Bis dahin muss aber evt. ein Umzug finanziert, ein Computer oder Bücher gekauft werden. Die Studienstarthilfe soll hier entlasten. Ebenfalls wollen wir die Studienhöchstdauer um zwei Semester erhöhen und einen Studienfachwechsel im BAföG-Bezug erleichtern. Weitere Überlegungen gehen dahin, auch ein Teilzeitstudium zu fördern. Wir wollen das BAföG an die sich ändernden Bildungsverläufe und Lebensrealitäten anpassen.
Können Sie dafür ein Beispiel nennen?
Das Bildungswesen ändert sich, die Lebensläufe auch. Es gibt junge Menschen, die mit 18 ihr Abitur machen und dann die akademische Laufbahn anstreben. Andere machen erst eine Ausbildung, arbeiten ein paar Jahre in ihrem Beruf und beginnen dann erst zu studieren. Deshalb haben wir in der letzten BAföG-Reform die Altersgrenze für den Bezug von BAföG auf 45 Jahre angehoben. Zuvor lag sie bei 30 Jahren im Bachelorstudiengang bzw. 35 Jahren im Masterstudiengang. Das entspricht aber nicht mehr der Realität und auch nicht unserem Ziel einer Bildungs- und auch Weiterbildungsrepublik. Als SPD-Politikerin würde ich die Altersgrenze sogar ganz aufheben.
Wie geht es jetzt mit dem BAföG weiter?
Wir müssen nun warten, bis Regelungen zur Kindergrundsicherung verabredet werden. Denn daran orientiert sich, wie hoch der darüberhinausgehende BAföG-Betrag sein wird, der obendrauf gezahlt wird. Besonders wichtig wird sein, dass wir im Rahmen dieser Strukturreform eine Lösung finden, eine gewisse Regelmäßigkeit zur Erhöhung der Bedarfssätze einzuführen.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.