BAföG-Erhöhung: Welche Regelungen jetzt gelten
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Mehr Studierende sollen BAföG erhalten. Und diejenigen, die von der Förderung profitieren, sollen eine höhere Summe bekommen. Das hat der Bundestag am Donnerstag insbesondere auf Initiative der SPD beschlossen. Die Situation von Studierenden wird damit deutlich verbessert. Zuletzt hatte es zu Beginn der Corona-Pandemie scharfe Kritik am zurückhaltenden Kurs des damals noch CDU-geführten Bundesbildungsministeriums gegeben.
Wer profitiert von der Reform?
Grundsätzlich alle BAföG-Empfänger*innen. Deren Zahl ging jedoch in den vergangenen Jahren immer weiter zurück. Im Jahr 2020 bezogen nur 465.543 Studierende BAföG, demgegenüber waren es im Jahr 2012 noch 671.042 Studierende. Damit künftig wieder mehr Menschen von der im Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelten staatlichen Unterstützung profitieren können, wurden die geltenden Freibeträge deutlich angepasst. Demnach steigt der Freibetrag, also das Vermögen, das man trotz Bafög-Bezug besitzen darf, für Bezieher*innen unter 30 Jahren auf 15.000 Euro, bei Studierenden über 30 gar auf 45.000 Euro.
Auch der Freibetrag fürauf das Einkommen der Eltern wurde angepasst. Statt wie bisher ab 2.000 Euro pro Monat soll das Einkommen von verheirateten Elternteilen künftig erst ab 2.415 Euro auf den BAföG-Anspruch des Kindes angerechnet werden. Darüber hinaus wurde die Altersgrenze bis zu der BAföG bezogen werden kann auf 45 Jahre angehoben. Sönke Rix, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, beurteilt das als Auftrag, „das lebenslange Lernen ernst zu nehmen“.
Wie viel Geld erhalten BAföG-Empfänger*innen künftig?
Die monatlichen Bedarfssätze werden um 5,75 Prozent erhöht, auch steigen der Kinderbetreuungszuschlag auf 160 Euro und der Wohnzuschlag auf 360 Euro. Der Förderungshöchstsatz inklusive Wohnkostenzuschlag steigt damit von 861 Euro auf 934 Euro, was eine Steigerung von mehr als acht Prozent bedeutet. Alle BAföG-Geförderten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, erhalten in diesem Jahr zusätzlich die Einmalzahlung für einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. „Wir wollen jungen Menschen zeigen, dass wir sie nicht im Regen stehen lassen und an ihrer Seite stehen“, sagte die SPD-Abgeordnete Lina Seitzl während der Debatte im Bundestag am Donnerstag.
Was ist darüber hinaus geplant?
BAföG zu beantragen soll einfacher werden. Statt wie bisher einen Papierberg im BAföG-Amt einreichen zu müssen, soll künftig auch ein digitaler Antrag möglich sein. SPD-Fraktionsvize Rix kündigte zudem an, dass die am Donnerstag beschlossenen Änderungen nur der erste Schritt zur großen BAföG-Reform sein sollen. Auch seine Fraktionskollegin Lina Seitzl bekräftigte: „Es braucht endlich einen Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung. Wir werden das in einer großen Strukturreform angehen.“
Wie sind die Reaktionen?
„Nach Jahren des zähen Ringens und der Enttäuschung ist es endlich soweit: Das BAföG geht die ersten zukunftsweisenden Schritte in die richtige Richtung. Die spürbare Anhebung der Elternfreibeträge und der Altersgrenzen wird den Kreis der Förderungsberechtigten schon zum kommenden Wintersemester erweitern. Das ist lange überfällig – und daher sehr zu begrüßen“, beurteilt Leo Buddeberg aus dem Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen die beschlossene Änderung. Zugleich mahnt er: „Diese Änderungen allein markieren keinesfalls die umfassende Neuausrichtung der Studienfinanzierung, die sich die Ampel-Koalition vorgenommen hat.“
Dass die Studierenden in Deutschland dennoch hoffen können, sei das Verdienst der SPD und der Studierendenvertreter*innen, meint Buddeberg. „Mit dem vorgelegten Entschließungsantrag vereinbart die Ampel, noch im Laufe dieser Legislaturperiode grundlegende Reformen vorzunehmen. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass insbesondere die Absenkung des Darlehensanteils, die Anhebung der Förderhöchstdauer und ein realistischer Anpassungsmechanismus der Fördersätze zügig umgesetzt werden“, sagt Buddelberg.
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo