Meinung

Warum die AfD verboten werden sollte

Parteien, die die demokratische Grundordnung beeinträchtigen, können aufgelöst werden. Wäre ein Verbotsverfahren gegen die AfD also sinnvoll? Der Jurist Hendrik Cremer findet ja.

von Hendrik Cremer · 21. Februar 2024
AfD-Verbot: Viele Bürger*innen fordern von der Politik, ein Verbot der AfD zu prüfen und beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

AfD-Verbot: Viele Bürger*innen fordern von der Politik, ein Verbot der AfD zu prüfen und beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

Artikel 21 Grundgesetz (GG), der auf die historische Erfahrung der Weimarer Republik zurückgeht, sieht zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als letztes Mittel das Verbot einer Partei vor. Im Fall der AfD, die das Ziel verfolgt, die freiheitliche rechtstaatliche Demokratie zu beseitigen, liegen die Voraussetzungen für ein Verbot vor. Bereits dem Grundsatzprogramm der Partei sowie den bisherigen Wahlprogrammen lässt sich ein politisches Konzept entnehmen, das auf die Missachtung der in Artikel 1 Absatz 1 GG verbrieften Garantie abzielt: der gleichen Menschenwürde für alle Menschen. 

AfD will Deportationen deutscher Staatsbürger

Die Partei verfolgt in Analogie zu nationalsozialistischer Ideologie das Ziel einer „homogenen Volksgemeinschaft“. Die AfD erkennt demzufolge nicht alle Deutschen als solche an. Die Partei strebt vielmehr an, allein willkürlich bestimmen zu können, wer in Deutschland lebt und wer nicht, was Deportationen deutscher Staatsangehöriger einschließt. Innerhalb der Partei hat sich zunehmend der Kurs durchgesetzt, der von Björn Höcke schon lange verfolgt wird. Höcke, der offen auf eine am Nationalsozialismus orientierte Gewaltherrschaft abzielt, beeinflusst die Ausrichtung der gesamten AfD mittlerweile maßgeblich. Er benötigt dazu keinen Posten auf der Bundesebene, er ist auch so die dominierende Stimme in der Partei mit zahlreichen Anhängern bundesweit.

Die Gefahr, die von der AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Schutzgut von Artikel 21 GG ausgeht, ist mittlerweile erheblich. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, dass Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung zeitnah einen Antrag auf Prüfung eines Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht vorbereiten, damit das Gericht die Partei überprüfen kann. Falls es zu einem Verfahren kommt, wird die AfD versuchen, die Opferkarte zu spielen. Deshalb müsste dieses Vorgehen öffentlich gut erklärt werden. 

Mit allen rechtsstaatlichen Mitteln

Zugleich muss der Staat der von der AfD ausgehenden Gefahr bereits jetzt mit allen verfügbaren rechtsstaatlichen Mitteln begegnen, etwa unter Anwendung des Disziplinarrechts gegenüber Beamt*innen, Soldat*innen und Richter*innen, die für die AfD eintreten, womit sie gegen ihre verfassungsrechtliche Treuepflicht verstoßen.

Autor*in
Hendrik Cremer

ist Jurist und arbeitet mit dem Schwerpunkt Rechtsextremismus beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

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3 Kommentare

Gespeichert von max freitag (nicht überprüft) am Mi., 21.02.2024 - 13:37

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es wird wohl keinen anderen Weg geben, die AfD dahin zurückzuführen, woher sie kam, in bzw aus der Bedeutungslosigkeit. Da wir den Zuspruch der Wählerschaft der AfD nicht eindämmen oder ganz verhindern können, müssen wir die sich ergebenden Mittel zum Parteiverbot nutzen, wenigstens probieren sollte man es. Eine Verbotsverfahren ist "alternativlos"

Gespeichert von Martin Holzer (nicht überprüft) am Do., 22.02.2024 - 13:15

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Man weiss natürlich ganz genau, das so ein Verbotsverfahren scheitern und der AfD sogar nutzen wird. Deshalb tut man es auch nicht sondern hofft, dass tägliche Forderungen nach einem Verbot auch irgend einen Effekt haben.