Meinung

Urteil im VW-Dieselskandal: Kunden „sittenwidrig“ geschädigt

Der VW-Konzern hat die Käufer von Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 vorsätzlich „sittenwidrig“ geschädigt, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Montag. Damit steht der Konzern an dem juristischen Pranger, an den er schon lange gehört.
von Christian Rath · 25. Mai 2020

Nun ist es rechtskräftig. VW hat seine Kunden „sittenwidrig“ geschädigt und die Genehmigungsbehörden „arglistig“ getäuscht. Jetzt steht der Konzern endlich an dem juristischen Pranger, an den er schon lange gehört.

Jahrelang hat der Volkswagen-Konzern seine manipulierte Abgas-Software als „Umschalteinrichtung“ verharmlost. Jahrelang sprach man nur von der „Diesel-Thematik“, ohne rot zu werden. Auch nach dem Urteil des Bundesgerichgtshofes (BGH) in Karlsruhe findet VW kein Wort des Bedauerns, kein Wort der Entschuldigung. Das spricht eigentlich für sich. Dieser Konzern verdient kein Vertrauen mehr.

Entschädigung für Diesel-Käufer

Es ist dem Rentner Herbert Gilbert zu danken, dass er sich von VW nicht zu einem goldenen Vergleich überreden ließ, sondern auf ein Urteil des BGH bestand. Jahrelang hatte es VW mit dieser Methode geschafft, obergerichtliche Urteile zu verzögern und zu verhindern. Das BGH-Urteil erfolgte nun erst lange nach Ende der Verjährung. Auch deshalb kam es in Deutschland zu keiner massiven Klagewelle gegen VW.

In den USA hatte VW früh alle Käufer mit Tausenden von Dollar entschädigt. In Deutschland ließ man sich lieber verklagen. Statt über zwei Millionen Diesel-Käufer bekommen nun nur rund 370.000 eine Entschädigung. 

Erfolg für Musterfeststellungsklage

240.000 von ihnen hatten im Rahmen der Musterfeststellungsklage (MFK) des Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt. Das neu eingeführte Instrument hat seinen ersten großen Test bestanden. Ohne Risiko haben die VW-Käufer mit der MFK ein ähnlich gutes Ergebnis erzielt, wie nun Rentner Gilbert am BGH. Hier hat der Gesetzgeber ein Lob verdient.

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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