Inland

Was sich mit der Pflegereform von Karl Lauterbach ändern wird

Mehr Leistungen für stationäre und ambulante Pflege, höhere Zuschläge beim Eigenanteil: Die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht Änderungen vor. Auch die Höhe der Beitragssätze ändert sich.
von Vera Rosigkeit · 13. April 2023
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Vrostellung der Pflegereform in der Bundespressekonferenz in Berlin
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Vrostellung der Pflegereform in der Bundespressekonferenz in Berlin

Mit einer Reform der sozialen Pflegeversicherung (SPV) will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Langzeitpflege stärken. Steigende Löhne, was aus Sicht des Ministers gut ist, aber auch die Inflation und die Zunahme der Anzahl an Menschen, die gepflegt werden, seien Kostenfaktoren, die „auf Dauer wirken werden“, erklärt Lauterbach zur Notwendigkeit seines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Ab 2025 sollen 6,6 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegeversicherung fließen, verspricht der Minister.

Teils mehr, teils weniger Beiträge

Was ändert sich bei den Beitragssätzen?
Die Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung wird künftig nach Kinderzahl differenziert. Damit folgt Lauterbch einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, das bei der Festlegung der Beiträge die Kinderzahl berücksichtigt wissen wollte. Schon heute zahlen kinderlose Versicherte mit 3,4 Prozent ihres Bruttoeinkommens mehr in die Pflegeversicherung ein als Versicherte mit Kindern, deren Beitragssatz aktuell einheitlich bei 3,05 Prozent liegt. Künftig wird jedoch zusätzlich auch die Anzahl der Kinder über den Beitragssatz entscheiden, denn ab dem zweiten bis zum fünften Kind werden Mitglieder um je 0,25 Prozent entlastet. Dies allerdings nur für die Dauer der aktiven Elternschaft, heißt: Die Entlastung entfällt mit dem 25. Lebensjahr der Kinder wieder.

Wie hoch steigen die unterschiedlichen Beitragssätze?
Für kinderlose Erwerbstätige ab dem 23. Lebensjahr steigt der Beitrag von 3,4 um 0,6 Prozent auf vier Prozent des Bruttoeinkommens. Für alle anderen wird der Beitragssatz um 0,35 Prozent angehoben und je nach Kinderzahl während der Erziehungszeit um 0,25 Prozent gesenkt. Dann werden sie wie Mitglieder mit einem Kind und einem Beitrag von 3,4 Prozent berechnet.

Beitragssatz steigt zum 1. Juli

Was zahlen Arbeitnehmer*innen?
Mitglieder ohne Kinder: 4,00 Prozent (Anteil Arbeitnehmer*in: 2,3%)
Mitglieder mit 1 Kind: 3,40 Prozent (lebenslang) (Anteil Arbeitnehmer*in: 1,7%)
Mitglieder mit 2 Kindern: 3,15 Prozent (Anteil Arbeitnehmer*in: 1,45%)
Mitglieder mit 3 Kindern: 2,90 Prozent (Anteil Arbeitnehmer*in: 1,2%)
Mitglieder mit 4 Kindern: 2,65 Prozent (Anteil Arbeitnehmer*in: 0,95%)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern: 2,40 Prozent (Anteil Arbeitnehmer*in: 0,7%)

Wie hoch ist der Anteil der Arbeitgeber*innen?
Arbeitgeber*innen übernehmen 1,7 Prozent vom Pflegebeitrag unabhängig von der Kinderanzahl.

Wann wird der Beitragssatz angehoben?
Der Beitragssatz steigt zum 1. Juli 2023.

Jährliches Pflegeunterstützungsgeld

Was ändert sich beim Pflegegeld?
Pflegebedürftige, die keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, erhalten ein Pflegegeld. Um diese häusliche Pflege zu stärken, wird das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht.

Was ändert sich, wenn ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden?
Auch die ambulanten Sachleistungsbeträge (Pflegesachleistungen) werden zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht.

Was ändert sich beim Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung während einer akuten Pflegesituation. Es soll ab dem 1. Januar 2024 künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden können. Bislang galten die zehn Arbeitstage einmalig pro Person.

Mehr Zuschuss zum Eingenanteil

Was ändert sich bei den Zuschlägen für den Eigenanteil?
Ebenfalls zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge, die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, um fünf bis zehn Prozent erhöht. Die Höhe der Zuschläge hängt hierbei von der Verweildauer ab. Die Sätze werden von 5 auf 15 Prozent bei 0 bis 12 Monaten Verweildauer, von 25 auf 30 Prozent bei 13 bis 24 Monaten, von 45 auf 50 Prozent bei 25 bis 36 Monaten und von 70 auf 75 Prozent bei mehr als 36 Monaten angehoben.

Wie geht es weiter?
Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Für die langfristige Leistungsdynamisierung will die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten. 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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