Warum das Ende der Mietpreisbremse für Mieter teuer wird
Mieterhöhungen begrenzen, Mietpreisbremse verlängern. Die SPD möchte das noch vor der Bundestagswahl durchsetzen, doch die FDP verweigert ihr eigenes Gesetz und die Union lehnt ab.
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Im kommenden Jahr läuft die Mietpreisbremse aus. Wohnungen könnten dann noch teurer werden
Regelungen zum Schutz von Mieter*innen waren im Koalitionsvertrag verabredet, doch die kleinste Partei innerhalb der Ampel-Regierung zögerte sie hinaus. Für die Mietpreisbremse, die bis 2025 befristet ist, wird die Zeit nun knapp. Einem im Oktober vom damaligen FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann abgeschwächten Entwurf, der vorsah, sie unter anderem nicht bis 2029, sondern lediglich bis 2028 zu verlängern, will die FDP nach dem von ihr selbst inszenierten Ampel-Aus nicht mehr zustimmen.
Auch die Union signalisiert Ablehnung. Was SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz am Mittwoch in einer Regierungsbefragung zum Anlass nahm, sich klar dafür auszusprechen: „Daran, dass Ihnen dieser Gesetzentwurf jetzt begegnen wird, sehen Sie, woran es gelegen haben mag. Es ist jedenfalls auf alle Fälle so, dass ich es für ein ganz zentrales Anliegen halte, den Mieterschutz in Deutschland weiter zu entwickeln. Die Mietpreisbremse gehört dringend dazu.“ Das wäre zum Vorteil von Menschen, die zur Miete wohnen – laut Deutschem Mieterbund (DMB) sind das immerhin mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte. Allein der Wegfall der Mietpreisbremse würde bedeuten, dass Vermieter*innen künftig für eine Wohnung statt zehn bis zu 20 Prozent und mehr Miete verlangen können als sonst üblich.
Was regelt die Mietpreisbremse?
Die bislang gültige Regelung sieht vor, dass bei Neuvermietung einer Wohnung, die in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt, die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen darf. Diese aktuell gültige Regelung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 556d.
Was geschieht ohne Mietpreisbremse?
Ohne gesetzliche Regelung können Vermieter*innen bis zu 20 Prozent mehr Miete verlangen, als für eine solche Wohnung sonst üblich ist. Wird dieser Betrag überschritten, greift § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Danach handelt ordnungswidrig, wer für die Vermietung von Wohnraum ein unangemessen hohes Entgelt fordert und ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausgenutzt hat. Allerdings findet dieser Paragraf laut DMB kaum noch Anwendung.
Was regelt die sogenannte Kappungsgrenze?
Sie spielt eine Rolle, wenn es um Mieterhöhungen geht: Bislang dürfen Mieten maximal um 20 Prozent in drei Jahren angehoben werden, in Städten und Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 15 Prozent. Laut Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sollte sie von 15 auf künftig 11 Prozent sinken.
Wann gilt ein Wohnungsmarkt als angespannt?
Das ist der Fall, wenn Mieten und damit auch die Mietbelastung der Haushalte deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt. Als angespannt gilt ein Wohnungsmarkt auch, wenn eine ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist und einer großen Nachfrage nur ein geringes Angebot gegenübersteht.
Wer bestimmt, wo Wohnungsmärkte angespannt sind?
Es sind die Länderregierungen, die per Rechtsverordnung für den Zeitraum von fünf Jahren darüber entscheiden, welche Gebiete einen angespannten Wohnungsmarkt aufweisen, in denen dann die Mietpreisbremse gültig ist. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds ist das aktuell in 13 von 16 Bundesländern der Fall, Ausnahmen sind das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Wie lange gelten die Regelungen der Landesregierungen?
Die bundesgesetzliche Regelung wird zum 31. Dezember 2025 enden, die Landesverordnungen haben zum Teil eine kürzere Geltungsdauer. So läuft die Mietpreisbremse in Berlin bereits am 31. Mai 2025 aus, in Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen Ende Juni 2025.
Können die Länder die Regelung auch ohne Gesetz im Bund regeln?
Nein. Nach Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, können lediglich Länder, in denen die Mietpreisbremse schon vor Ende des Jahres 2025 auslaufen würde, wie beispielsweise in Berlin, sie per Verordnung bis zum 31. Dezember verlängern. Mehr gibt das bestehende Gesetz seitens des Bundes nicht her. Der Bund ermöglicht, dass die Länder Rechtsverordnungen erlassen dürfen, in denen die Mietpreisbremse geregelt wird.
Was können Mieter*innen tun?
Bislang können sich Mieter*innen in einem Gebiet, in der die Mietpreisbremse gilt, über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete über den Mietspiegel informieren. Wenn dabei herauskommt, dass ihre aktuelle Miete mehr als zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegt, müssen Vermieter*innen den Betrag zurückzahlen. „Nach dem 31. Dezember 2025 wird das, Stand jetzt, dann nicht mehr gehen“, erklärte Siebenkotten dem vorwärts. „Wer also schon länger mit dem Gedanken gespielt hat, die Höhe seiner Miete überprüfen zu lassen, sollte das jetzt machen. Die Zeit läuft gegen ihn.“
Seit wann gibt es die Mietpreisbremse?
Eingeführt wurde die Mietpreisbremse 2015 vor dem Hintergrund explodierender Mietpreise, gerade in Ballungsgebieten wie Hamburg, München oder Berlin. Die Ampel-Regierung wollte die geltenden Mieterschutzregelungen bis 2029 verlängern. So steht es im Koalitionsvertrag.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.