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Solarpaket 1: Weniger Bürokratie und mehr Tempo beim Solarstrom

Die Bundesregierung will den Ausbau von Solarstrom erleichtern und beschleunigen. Dazu hat das Kabinett am 16. August 2023 das „Solarpaket 1“ beschlossen. Wir erklären, was sich für die Bürger*innen konkret ändert.
von Lars Haferkamp · 17. August 2023
Energiewende im Kleinen: Montage einer Photovoltaikanlage auf einem privaten Dach.
Energiewende im Kleinen: Montage einer Photovoltaikanlage auf einem privaten Dach.

Was will die Bundesregierung mit dem „Solarpaket 1“ erreichen?

Das Ziel der Regierung ist der schnellere Ausbau der Solarenergie. Nicht nur Energieunternehmen sollen dazu die Möglichkeit haben, sondern alle Bürger*innen. Der Hintergrund: Bis 2030 soll der deutsche Strom zu 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Hier spielt Solarstrom eine wichtige Rolle. Und den soll das „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (Solarpaket 1) fördern. Um die Klimaziele der Regierung zu erreichen, muss das bisherige Tempo beim Ausbau von Solarenergie verdreifacht werden.

Welche Rolle spielt die Bürokratie?

Bürokratie wirkt bisher als großes Hemmnis bei der Solarenergie, darauf weisen zahlreiche Expert*innen und Betroffene hin. Die Bundesregierung selbst verweist auf bisher bestehende rund 50 Bürokratiehürden. Diese Hürden sollen abgebaut werden, um den Ausbau des Solarstroms zu erleichtern und zu beschleunigen.

Wie soll konkret Bürokratie abgebaut werden?

Bürger*innen sollen Solaranlagen – etwa auf einem Balkon, einer Terrasse oder einer Hausfassade – schneller und einfacher in Betrieb nehmen können. So soll die bisherige sehr komplizierte Anmeldung bei einem Netzbetreiber entfallen, die einen umfangreichen Datentransfer erforderte. Künftig sollen nur noch wenige Daten an das Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Welche Strommengen dürfen erzeugt werden?

Auch hier gibt es eine Verbesserung: Bisher durften private Solaranlagen nur eine maximale Leistung von 600 Watt haben. Dieser Grenzwert wird durch das Solarpaket für steckerfertige Solaranlagen mehr als verdreifacht, auf dann 2.000 Watt.

Wieviel können Bürger*innen durch eine eigene Solarstromanlage sparen?

Expert*innen schätzen das Einsparpotential solcher Anlagen auf bis zu 20 Prozent der jährlichen Stromkosten. Das hängt im Einzelfall vom installierten Gerät und dessen korrektem Betrieb ab. Und natürlich von der Dauer und Intensität der Sonnenstrahlung. Gefördert werden übrigens nicht nur private Solaranlagen, sondern auch gewerbliche, etwa auf den Dächern von Firmen und Betrieben.

Was ändert sich bei den Stromzählern?

Die Stromzähler waren bisher eine große bürokratische und technische Hürde. Für die Solaranlage musste nämlich ein neuer digitaler Stromzähler eingebaut werden. Künftig soll auch ein bestehender, nicht digitaler Stromzähler für die Solaranlage zunächst genutzt werden können. Wird Strom eingespeist, läuft der Zähler dann rückwärts. Das soll so lange möglich sein, bis der Netzbetreiber einen digitalen Stromzähler anschließt.

Wie sieht es bei der gemeinsamen Stromversorgung in Mehrfamilienhäusern aus?

Auch hier soll es Erleichterungen geben. Bisher musste ein so genannter Solarhauswart bei Mehrfamilienhäusern als zusätzliche Betreiberinstanz die Abrechnung erledigen. Also zum Beispiel die genaue Differenz zwischen Rest-Strom und Solarstrom errechnen. Das soll künftig nicht mehr nötig sein. Stattdessen kann der Strom, der etwa durch eine gemeinschaftliche Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt wird, mit einem festgelegten Schlüssel auf alle Nutzer des Solarstroms direkt verteilt werden.

Was soll sich auf dem Land ändern?

Das Gesetz soll nicht nur Solarstrom in der Stadt fördern, etwa auf Dächern und Balkonen, sondern auch in der Fläche auf dem Land. Dort sollen deutlich mehr Flächen für Solarparks genutzt werden, und zwar naturgerecht. So sollen künftig Agrarflächen doppelt genutzt werden: wie bisher für die Landwirtschaft, aber zusätzlich auch für die Erzeugung von Solarstrom. Damit sollen auch neue Einkommensmöglichkeiten für Landwirt*innen geschaffen werden. Es gibt allerdings einen Grenzwert beim Flächenanteil für Solaranlagen.

Wie geht es mit dem Solarpaket jetzt weiter?

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts am 17. August 2023 muss das Gesetz im Bundestag beraten und beschlossen werden. Das Parlament befindet sich gegenwärtig noch in der Sommerpause. Das Ziel der Bundesregierung ist eine Verabschiedung des Gesetzes, damit es wenn möglich am 1. Januar 2024 in Kraft treten und wirksam werden kann. Die Bundesregierung plant darüber hinaus bereits ein Solarpaket 2, das weitere Erleichterungen bringen soll.

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