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Flexibler Renteneintritt: Was dahintersteckt und was bereits möglich ist

Flexirente, flexibler Rentenbeginn oder Rentenalter? Was die Begriffe bedeuten und warum es wichtig ist, zwischen Anheben der Regelaltersgrenze und einem flexiblen Übergang in die Rente zu unterscheiden.

von Vera Rosigkeit · 21. März 2024
Rente

Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen.

Der Streit um soziale Leistungen des Staates reißt nicht ab. So möchte die Union nicht nur das Bürgergeld abschaffen, sondern auch die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren (sogenannte Rente mit 63) und den Renteneintritt generell flexibler gestalten. 

Vize-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte hierzu am Mittwoch in der Talkshow von Sandra Maischberger, dass bei steigender Lebenserwartung pro Jahr ein Monat länger gearbeitet werden solle. Im Grundsatzprogramm der CDU ist allerdings von vier Monaten pro Lebensjahr die Rede. Das Ganze beginnend mit dem Jahr 2031, dem Jahr, in dem in Deutschland das gesetzliche Regeleintrittsalter von 67 Jahren erreicht sein wird.

Auch bei der FDP ist von einer Flexibilisierung des Renteneintrittsalters die Rede, so beispielsweise bei Fraktionschef Christian Dürr gegenüber der „Bild“-Zeitung am Mittwoch. Unklar bleibt, ob damit eine Erhöhung der Altersgrenze gemeint ist oder nicht.  

Was ein gesetzliches Renteneintrittsalter bewirkt

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Mit Erreichen der Regelaltersrente ist es möglich, ohne Abschläge in Rente zu gehen. Würde die gesetzlich geltende Altersgrenze weiter erhöht, käme das für Berufstätige, die diese neue Altersgrenze aus unterschiedlichen Gründen nicht erreichen, einer Rentenkürzung gleich: Sie müssten Abschläge in Kauf nehmen. 

Menschen, die beispielsweise in der Lagerarbeit, der Pflege oder Schichtarbeit in der Industrie tätig seien, könnten voraussichtlich nicht bis 69, 70 oder länger arbeiten, erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil bei der Vorstellung des Rentenpakets II Anfang März. Deshalb sei für die SPD klar, dass es keine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben werde.

Wichtiger als die Debatte um eine starre Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters, wertete Heil allerdings, dafür zu sorgen, dass Menschen, die länger arbeiten wollen, das auch können. Heil verwies darauf, dass Anreize für solch flexiblen Übergänge in den Ruhestand bereits mit einer Reihe von Maßnahmen gesetzt worden sein.

Wann sind flexible Übergänge in die Rente, auch Flexirente genannt, möglich?

Vorab: Die Flexirente ist kein eigenständiges Rentenmodell. Mit dem Flexirentengesetz wurden 2017 mehrere Möglichkeiten zum Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente geschaffen. Beschäftigte können seitdem ihren Renteneintritt flexibler gestalten, indem sie Rente und Hinzuverdienst kombinieren oder den Renteneintritt aufschieben.

So können besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in Rente gehen. In diesem Zusammenhang ist immer von Rente mit 63 die Rede, dabei ist das Renteneintrittsalter vom Geburtsjahr abhängig:  Für Beschäftigte, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, erhöht sich das Renteneintrittsalter schrittweise und liegt ab dem Geburtsjahrgang 1964 bei 65 Jahren.

Langjährig Versicherte, mit mindestens 35 Beitragsjahren, können mit 63 in Rente gehen, ihnen wird jedoch pro Jahr Ihres vorzeitigen Rentenbezugs 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Das entspricht einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat.

Langjährig Versicherte können sich aber auch für eine 50-Prozent-Rente entscheiden. (Die Teilrente muss mindestens zehn Prozent und darf höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen). So würde auf den anderen Teil der Rente beim regulären Renteneintrittsalter kein Abschlag abgezogen. 

Warum sich ein späterer Renteneintritt rechnet

Gleichzeitig ist es möglich, in dieser Zeit weiter zu arbeiten und Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen, wodurch sich die Rente wieder erhöht. Die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten wurden zum Januar 2023 aufgehoben.

Und auch Beschäftigte, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, müssen schon heute nicht automatisch in Rente gehen. Sie können weiterarbeiten und zusätzlich Rentenbeiträge einzahlen, was zwei Vorteile mit sich bringt: So erhöht sich pro Monat, den die Rente nicht in Anspruch genommen wird, die Rente um 0,5 Prozent. Gleichzeitig werden weitere Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, die mit Erreichen des regulären Rentenalters in der Altersrente berücksichtigt werden.

Was weiterhin geplant ist

Mit Verweis auf die Möglichkeiten, die bereits für flexible Übergänge in den Ruhestand bestehen, kündigte Heil an, diesen Weg weitergehen zu wollen. Dazu will er gemeinsam mit Wirtschaft und Gewerkschaften darüber reden, welche weiteren Maßnahmen getroffen werden können, damit Menschen, die arbeiten wollen und können, auch länger im Erwerbsleben bleiben können, auch als Beitragszahlende.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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