FAQ: Bundesverfassungsgericht kippt Erhöhung der Parteienfinanzierung
IMAGO/Steinach
Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufstockung der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt. Worum geht es konkret?
Die große Koalition hat 2018 mit ihrer Mehrheit im Bundestag die „absolute Obergrenze“ der staatlichen Mittel für die politischen Parteien von jährlich 165 Millionen auf 190 Millionen Euro erhöht. Diese „Absolute Obergrenze“ beschreibt den Betrag, der pro Jahr höchstens an alle Parteien zusammen ausgezahlt wird.
Im Jahr 2022 waren 20 Parteien anspruchsberechtigt, 18 Parteien haben staatliche Mittel erhalten aufgrund der vorgelegten Rechenschaftsberichte.
Gegen diese Erhöhung hatten die damaligen Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke im Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie das Verfahren und die Begründung für nicht ausreichend hielten. Dem hat das Bundesverfassungsgericht Recht gegeben. Eine Klage der AfD wegen angeblich mangelnder Beteiligung der Opposition wurde dagegen abgewiesen.
Womit wurde die Erhöhung 2018 begründet?
Die Parteien haben den grundgesetzlichen Auftrag, an der politischen Willensbildung der Bevölkerung mitzuwirken. Aufgrund des fundamental veränderten Kommunikationsverhaltens in den vergangenen Jahren (Soziale Plattformen) und den Erfordernissen an Datensicherheit und digitalen Beteiligungsformen müssen und mussten die Parteien enorme Summen investieren.
Wie ist die bisherige Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Fällen?
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Voraussetzung für eine Erhöhung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung eine einschneidende gesellschaftliche Veränderung, die mehr Geld für die Parteien erforderlich macht. Dazu war es bis 2018 allerdings bisher nie gekommen. Lediglich zur Einführung des Euro im Jahr 2002 wurde die Grenze von 250 Millionen D-Mark auf 130 Millionen Euro geändert.
Welche Parteien profitieren von der Aufstockung der Parteienfinanzierung?
Alle Parteien profitieren von dieser Erhöhung. Auch die, die in Karlsruhe geklagt haben, denn auch sie hatten und haben Anspruch auf Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung. Für die Volksparteien, die auch vor Ort ansprechbar sind und Strukturen unterhalten, ist die finanzielle Herausforderung aber deutlich größer.
Warum bekommen Parteien in Deutschland überhaupt Geld vom Staat?
Die Aufgaben von Parteien sind im Grundgesetz definiert. Dort steht: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Das heißt, sie gelten als Mittler zwischen Staat und Gesellschaft und sind elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Deswegen bekommen sie auch staatliche Zuschüsse, müssen aber den größten Teil ihrer Einnahmen selbst erwirtschaften, etwa durch Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Die staatlichen Zuschüsse sind aber von den Wahlergebnissen, der Höhe der Mitgliedsbeiträge und dem Spendenaufkommen abhängig. Das heißt Parteien sollen, ihre vom Grundgesetz vorgegebene Rolle auffüllen können, ohne überwiegend von staatlichen Geldern abhängig zu sein. Eine Partei bekommt nicht mehr staatliche Zuschüsse, als sie selbst erwirtschaftet hat. Die Parteien müssen außerdem über die Herkunft und Verwendung ihrer gesamten Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen.
Wie finanziert sich die SPD?
Die finanzielle Basis der SPD sind die Beiträge der Mitglieder und die der Mandatsträger*innen sowie viele kleine Einzelspenden, vor allem von den eigenen Mitgliedern. Die Höhe der Spendeneinnahmen ist sehr unterschiedlich. So wird in einem Wahlkampf mehr gespendet als in Nicht-Wahlkampfzeiten. Anders als Union, FDP und in jüngster Zeit auch Die Grünen und die AfD bekommt die SPD kaum Spenden aus der Wirtschaft und von einzelnen Unternehmen.
ist Chefredakteurin des "vorwärts" und der DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik sowie Geschäftsführerin des Berliner vorwärts-Verlags.