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Bundestag berät BAföG-Reform: Was sich ändert und wer profitiert

Mehr Geld für BAföG-Empfänger*innen – der Bundestag hat am Donnerstag eine entsprechende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beraten. Was genau sich für wen ändern und wer am meisten profitieren soll erklären wir hier.
von Vera Rosigkeit · 12. Mai 2022
Gute Nachrichten für BAföG-Empfänger: Der Bundestag hat am 12. Mai 2022 ihre Unterstützung erhöht.
Gute Nachrichten für BAföG-Empfänger: Der Bundestag hat am 12. Mai 2022 ihre Unterstützung erhöht.

Was sieht die BAföG-Reform vor?

Bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP war vereinbart, das BAföG neu auszurichten. Es sollte eine deutliche Erhöhung der Freibeträge geben, die Altersgrenzen stark angehoben und angesichts steigender Wohnkosten auch die Bedarfssätze höher werden. Anfang April hat das Bundeskabinett nun die Bafög-Reform auf den Weg gebracht. Für den bildungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ein erster notwendiger Schritt: „Wir öffnen das BAföG so stark wie noch nie“, erklärt Oliver Kaczmarek. Danach sollen mehr Menschen als bisher eine Förderung erhalten. Was genau ist geplant:

Elternfreibeträge

Die Elternfreibeträge werden um 20 Prozent erhöht. Damit erhalten mehr Menschen einen Förderanspruch. Für Kaczmarek ist dies in einer Zeit, in der auch für Studierende der Alltag teurer wird, das richtige Zeichen: „Wir unterstützen diejenigen mit dem BAföG, die wenig Geld besitzen“. 

Bedarfssätze

Für BAföG-Empfänger*innen werden die Bedarfssätze und der Zuschlag für Kinderbetreuung um fünf Prozent angehoben. Der Wohnzuschlag für BAföG-Empfänger*innen, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt auf 360 Euro.

Förderhöchstbetrag

Der Förderhöchstbetrag steigt auf 931 Euro.

Altersgrenze

Die Altersgrenze wird auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts angehoben.

Digitaler Antrag

Die Beantragung des BAföG soll digitalisiert und vereinfacht werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es komplett digital angeboten werden.

Darlehensschuld

Die Möglichkeit eines Erlasses der Darlehensrestschuld soll nach 20 Jahren auch für Rückzahlungsverpflichtete in Altfällen möglich sein.

Auslandsstudiengänge

Studiengänge außerhalb der EU werden für ein Jahr gefördert.

Ab wann geht’s los?

Geplant ist, dass die Änderungen zum 1. August in Kraft treten. BAföG- Berechtigte könnten somit bereits zum kommenden Wintersemester oder Schuljahr davon profitieren.

Was ist darüber hinaus geplant?

Oliver Kaczmarek betont, dass in einem zweiten Reformschritt das BAföG weiter verbessert wird: Geplant sei, die Förderhöchstdauer anzupassen. Fachrichtungswechsel zu ermöglichen und eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einzuführen.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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