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Ab sofort auch per Gesetz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Ab dem 6. Juli soll ein neues Gesetz das ändern. Dabei geht es um viel, vor allem um viel Geld.
von Vera Rosigkeit · 5. Juli 2017

Wenn am Donnerstag das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit in Kraft tritt, geht es in erster Linie um mehr Transparenz beim Gehalt. Warum das so wichtig ist? „Nur wer seine Bezahlung mit anderen im Betrieb vergleichen kann, kann leichter Forderungen nach fairer Entlohnung stellen“, erklärte SPD-Bundesfamilien- und Frauenministerin Katarina Barley anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes. Für sie ist das Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit. 

Ende der Lohndiskriminierung in Sicht?

Die deutlichen Unterschiede beim Einkommen von bis zu 21 Prozent zwischen Frauen und Männern bei gleicher Arbeit hatten die Frauen der SPD schon lange auf dem Schirm und brandmarkten sie zu Recht als Skandal*. Ihre Forderung nach gesetzlichen Regelungen, um die Lohndiskriminierung in Deutschland zu bekämpfen, war folgerichtig. Denn die 2001 zwischen Regierung und Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft geschlossene „freiwillige Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit in Unternehmen“ brachte keinerlei Fortschritte in dieser Sache.

Und letztlich geht es um viel, vor allem um Geld. Die praktizierte Lohndiskriminierung kommt Frauen teuer zu stehen: „Über einen gesamten Erwerbsverlauf addieren sich zehntausende Euro und münden in einer Rentenlücke von über 50 Prozent. Das können sich Frauen nicht länger leisten. Und ihre Männer auch nicht“, brachte es Elke Ferner, Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF), auf den Punkt.

Hart umkämpftes Gesetz

Dem Beschluss zum Gesetz gingen harte Kämpfe voraus. 2015 von der damaligen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) als Gesetzentwurf vorgelegt, lag es viele Monate im Kanzleramt auf Eis. Im Oktober 2016 wurde der Gesetzentwurf dann in den Koalitionsausschuss eingebracht, im Januar 2017 endlich beschlossen. Mit dem Widerstand der Union hatte Schwesig allerdings gerechnet und sagte nach dessen Verabschiedung im Bundestag: „Ich wusste vorher, das würde eines der am härtesten umkämpften Gesetze.“

Am Ende stand ein Kompromiss: Mit dem „Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen“ erhalten bis zu 14 Millionen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kollegen, die einer gleichen oder vergleichbaren Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden.

Unternehmen ab 500 Beschäftigte müssen zudem regelmäßig berichten, wie es bei Ihnen um Gleichstellung und Entgeltgleichheit bestellt ist und welche Maßnahmen zur Verbesserung sie einleiten.

Politik mit Mut

Tatsächlich ist das neue Gesetz ein Baustein von vielen auf dem Weg für mehr Chancengerechtigkeit von Frauen im Berufsleben. Dazu gehören auch der Mindestlohn, die Frauenquote in Aufsichtsräten und das Rückkehrrecht aus Teilzeit. Die politischen Fortschritte, die in dieser Legislaturperiode für Frauen erkämpft wurden, sind vor allem der Hartnäckigkeit von Manuela Schwesig in ihrem Amt als Ministerin zu verdanken. Ihr Motto: „Politik müsse den Mut haben, etwas direkt durchzusetzen, wenn sich in Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und Gesellschaft nichts bewegt“, so Schwesig.

Kaum ein Thema, das während ihrer Amtszeit schnell durchgewunken wurde. Im Gegenteil: „Jedes Thema, das Familie und insbesondere auch Frauen angeht, müsse hart erkämpft werden“, erklärte sie bei ihrem Abschied vom Ministerium im Juni. Auch deswegen findet sie die Debatte um den Begriff Feminismus merkwürdig. „Ich würde diesen Begriff nicht kleinmachen“, sagte Schwesig. „Für Frauenrechte wird seit über 100 Jahren gekämpft und das ist heute nicht anders.“

* Die Lohnlücke von 21 Prozent resultiert auch daraus, dass Frauen häufig in Teilzeit arbeiten, in Branchen mit geringerer Bezahlung tätig sind und seltener Führungspositionen bekleiden. Bei vergleichbarer Tätigkeit und ähnlicher Qualifikation verdienten Frauen Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge pro Stunde sieben Prozent weniger als Männer.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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